Erlaubnisse

Wann muss eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz beantragt werden?

Bei einem Baudenkmal:

Wenn Veränderungen an Einzeldenkmälern oder an Gebäuden in der Nähe von Einzeldenkmälern oder wesentliche Änderungen innerhalb eines Ensembles vorgenommen werden sollen (das sind z. B. schon die Änderung der Außenwandfarbe, der Fensterkonstruktion, eine Dachumdeckung) oder wenn diese ganz- oder teilweise beseitigt oder versetzt werden sollen, ist eine Erlaubnis nach Art. 6 des Bayer. Denkmalschutzgesetzes erforderlich.

Ist für die Baumaßnahme ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich, ersetzt die Baugenehmigung diese Erlaubnis und die Baugenehmigungsbehörde prüft den Denkmalschutz mit. Für ein solches Verfahren sollten dem Bauantrag zusätzlich die zur Beurteilung des Baudenkmals erforderlichen Unterlagen beiliegen, das sind

  • ein Maßnahmenkatalog, in dem der historische Bestand und das geplante Vorhaben im Detail beschrieben werden (stichpunktartig, raum- bzw. gewerkweise), wobei auf das Erscheinungsbild und die Substanz (Konstruktion, Statik) abgestellt werden muss,

  • entsprechendes Bildmaterial (beschriftet u. verortet in einem Grundrissplan),

  • ggf. eine Darstellung der Nachbarbebauung im Bezug zum Denkmal in den Planunterlagen.

Auf Maßnahmenkatalog und Bildmaterial kann ggf. verzichtet werden, wenn die Maßnahme vor Bauantragstellung bereits mit den Denkmalschutzbehörden abgestimmt worden ist.

Bei einem Bodendenkmal:

Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will (wie z. B. für Fundamente), obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss, dass sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf hierzu grundsätzlich
der Erlaubnis nach Art. 7 des Bayer. Denkmalschutzgesetzes. Diese Erlaubnis ist neben einer etwaigen Baugenehmigung erforderlich.


Bei Bau- und Bodendenkmäler sind vor Baubeginn die jeweilige Erlaubnis mit den hinterlegten Formularen zu beantragen und über die zuständige Gemeindeverwaltung einzureichen. Das Antragsformular ist auch im Landratsamt Aschaffenburg erhältlich bzw. kann auf Wunsch zugesandt werden.
Die Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz ist kostenfrei.
Werden bauliche Maßnahmen beabsichtigt, wird empfohlen rechtzeitig vorher die fachliche Beratung durch das Landesamt für Denkmalpflege sowie des Landratsamtes in Anspruch zu nehmen. Hierzu finden monatliche Sprechtage im Landratsamt einschließlich Ortsbesichtigungen statt.
Auch der Kreisheimatpfleger steht für Auskünfte und Fragen zur Verfügung.

Sobald die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erteilt ist, darf grundsätzlich mit der jeweiligen Maßnahme begonnen werden. Werden jedoch auch Zuschüsse beantragt, ist der Antrag vor Maßnahmenbeginn zu stellen und es darf erst nach Erteilung des Bescheides über die Bewilligung der Förderung begonnen werden. Ansonsten verfällt der Anspruch auf Förderung.
Sollten Sie mit der Maßnahme vorher beginnen wollen, können Sie mit dem Zuschussantrag auch den vorzeitigen Baubeginn beantragen.

Grundsätzlich kann jedoch nur der denkmalpflegerische Mehraufwand einer Maßnahme bezuschusst werden und nicht die tatsächlichen Gesamtkosten. Es handelt sich immer um freiwillige Zuschüsse, die von der jeweiligen Haushaltslage abhängig sind.
Zuschussmöglichkeiten können ebenfalls im Rahmen der monatlichen Sprechtage im Landratsamt besprochen werden.

Nähere Einzelheiten erhalten Sie über

 

Antragsformulare erhalten Sie bei uns.

In bestimmten Fällen werden auch Zuschüsse im Rahmen der Dorferneuerung (von der Direktion für ländliche Entwicklung), die Bayer. Landesstiftung in München oder durch die Gemeinden im Rahmen der Städtebauförderung gewährt. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend.

Auch steuerliche Abschreibungen sind möglich.  Die Steuerbescheinigung erteilt auf Antrag das Landesamt für Denkmalpflege.
 

Kontakte

Denkmalschuzt
Telefon: 06021/394-3344
Telefax: 06021/394-923
Denkmalschutz@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Bauaufsichtsbehörde

Denkmalschutz-
verein

Der Verein zur Erhaltung und Pflege der Kulturdenkmale im Landkreis Aschaffenburg e.V. hat sich vor einigen Jahren gegründet.

Denkmalschutzverein

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