Schulbücher

Kostenübernahme für Schulbücher

Der Landkreis Aschaffenburg übernimmt für Schülerinnen und Schüler seiner Schulen auf Antrag die Kosten für Atlanten, die im Erdkundeunterricht benötigt werden und für die Formelsammlungen für den Mathematik- und Physikunterricht. 

Die Kosten können übernommen werden, wenn einer der folgenden Tatbestände vorliegt:

  • Für das 3. Kind und alle weiteren Kinder, wenn die nach Bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen Kindergeld für 3 oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen erhalten.
  • Für die nach Bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler, die
    -  Arbeitlosengeld II, Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch oder
    -  Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter bzw. Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII oder
    -  Leistungen nach dem Wohngeldgesetz oder
    -  Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen.

     Den Antrag auf Kostenübernahme für Atlanten und Formelsammlungen finden Sie hier.

Der Befreiungstatbestand richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen im Oktober eines jeden Schuljahres.

Den Bezug von Kindergeld für drei oder mehr Kinder können Sie entweder durch den Bescheid der Kindergeldkasse oder durch die Kopie eines Kontoauszuges für den Monat Oktober oder als Beschäftigte im öffentlichen Dienst durch Kopie einer entsprechenden Bezügemitteilung nachweisen.

Den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz weisen Sie bitte durch den für Monat Oktober des jeweiligen Schuljahres gültigen Leistungsbescheid der jeweiligen Behörde nach.

Aus Datenschutzgründen machen Sie bitte die Angaben, die für den Nachweis nicht erforderlich sind, unkenntlich.

Zur Information:
Der Landkreis Aschaffenburg trägt den Sachaufwand bei folgenden Schulen:

  • Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach
  • Spessart-Gymnasium Alzenau
  • Staatliche Realschule Hösbach
  • Staatliche Realschule Bessenbach
  • Staatliche Realschule Großostheim
  • Edith-Stein-Schule, Staatl. Realschule Alzenau
  • Pestalozzi-Schule zur Lernförderung Hösbach
  • Hahnenkamm-Schule zur Lernförderung Alzenau
  • Staatliche Berufsschule III in Aschaffenburg
  • Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung in Aschaffenburg
  • Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege in Aschaffenburg
  • Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege in Aschaffenburg

 

Lernmittelfrei zugelassene Schulbücher werden für Schüler dieser Schulen auf Kosten des Landkreises angeschafft und an die Schüler ausgeliehen.

Atlanten für den Erdkundeunterricht und Formelsammlungen für den Mathematik- und Physikunterricht sowie die übrigen Lernmittel (Arbeitshefte, Lektüren, Arbeitsblätter, Schreib- und Arbeitsgeräte, Taschenrechner) sind von den Eltern bzw. von den volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst zu finanzieren.

Kontakte

Bildung, Sport und Kultur
Telefon: 06021/394-2312
Telefax: 06021/394-993
Schulverwaltung@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

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