Landkreis Ehrungen

 

Sportlerehrung  Ehrung für Verdienste in Vereinen
und Organisationen

 

Sportlerehrung in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landessportverband Kreis Aschaffenburg e. V.

Gemeinsam mit dem BLSV Sportkreis Aschaffenburg e. V. ehrt der Landkreis jährlich erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler für folgende Leistungen: 

  • Landesmeister,
  • Süddeutschen Meister,
  • Sieger sowie 2. und 3. platzierte Personen bei Deutschen-, Europa- und Weltmeisterschaften und
  • Sportlerinnen und Sportler, welche einen nationalen Rekord erzielten oder in einer National- oder Olympiamannschaft standen.
     

Nicht geehrt werden Pokalmeisterinnen und Pokalmeister.

Geehrt werden außerdem Schulmannschaften, die Landesmeister wurden oder Platz 1 bis 3 bei den Deutschen Schulmeisterschaften erreichten. Es muss sich dabei um eine kreiseigene Schule handeln oder diese muss ihren Sitz im Landkreis haben.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ehrung.

Die nächste Sportlerehrung findet am Freitag, 15.11.2024 in der Kultur- und Sporthalle Haibach statt.

Anträge können bis zum 13.09.2024 gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Vereine, Sportverbände, Schulen oder die politische Gemeinde.

Die Anträge finden Sie auf unserer Formularseite.

 

Ehrung für Verdienste in Vereinen und Organisationen im Landkreis Aschaffenburg

Ehrung von Vorstandsmitgliedern und sonstigen Personen
Geehrt werden:

  • Vorstandsmitglieder (nach der jeweiligen Satzung) in Vereinen, Organisationen und Verbänden, die im kulturellen, sportlichen, sozialen und caritativen Bereich oder in politischen Parteien und Wählervereinigungen tätig sind sowie
  • sonstige Personen, wenn sie an verantwortlicher Stelle eines Vereines, Verbandes oder einer Organisation tätig waren und sich in dieser Funktion besonders für den Verein oder die Allgemeinheit verdient gemacht haben. Hierüber ist eine schriftliche Begründung des Antragstellers notwendig.


Der jeweilige Verein muss seinen Sitz im Landkreis Aschaffenburg haben. Die Ehrung umfasst auch Personen von überörtlichen Organisationen und Verbänden, welche auch für den Landkreis Aschaffenburg zuständig sind und die zu ehrende Person im Landkreis wohnt.

Die vorgenannten Tätigkeiten und Aufgaben müssen sich beim gleichen Verein, der Organisation oder des Verbandes auf mindestens 20 Jahre erstrecken. Bei einer Tätigkeit von über 30 Jahren ist eine weitere Ehrung möglich.

Die Ehrung erfolgt nur für solche Personen, die ihre Tätigkeit mindestens bis zum 01.01.2020 ausgeübt haben.
Im Bereich des Feuerwehrwesens sind diese Richtlinien nur für Vorstandstätigkeiten im Feuerwehrverein anwendbar.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ehrung.

Der nächste Ehrenabend findet am Freitag, 28.06.2024 voraussichtlich in der Zweifachsporthalle der Staatlichen Realschule Hösbach statt.

Anträge können bis zum 29.02.2024 gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände oder die politische Gemeinde.

Den Antrag finden Sie auf unserer Formularseite.

Kontakte

Landkreis Ehrungen
Telefon: 06021/394-2312
Telefax: 06021/394-993
Schulverwaltung@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie Anträge, Merkblätter und Formulare für

Orden und Ehrungen

Pressespiegel

Hier finden Sie Presseberichte über Ehrungen im Landkreis Aschaffenburg.

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Veranstaltungen

Im Landkreis Aschaffenburg finden viele Veranstaltungen statt.

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