Sport & Freizeit

 

Förderung der Jugendarbeit

In sportlichen und kulturellen Vereinen

Die folgenden Vereine erhalten einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 8 € für jedes Mitglied bis zum Alter von 27 Jahren:

  • Sportvereine
  • Gesang-, Musik- und Theatervereine
  • Wandervereine
  • Trachtenvereine
  • Heimat- und Geschichtsvereine
  • Feuerwehrvereine
  • Rettungsdienste (auch in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts)
  • Technisches Hilfswerk (THW)

 

Gefördert werden nur solche Vereine, die ihren Sitz im Landkreis Aschaffenburg haben, vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und in das Vereinsregister eingetragen sind oder einem Dachverband angehören.
Maßgebend ist der Mitgliederstand am 31.12. des Vorjahres oder am 01.01 des laufenden Jahres. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch formlosen Antrag. Dem Antrag soll eine Mitgliederliste mit dem Geburtsdatum der Jugendlichen beigefügt werden.
Richtlinie vom 7. Juli 1993, in der Fassung vom 1. Januar 2023

Vereinspauschale - Allgemeiner Energiepreiszuschuss

Auch für das Kalenderjahr 2024 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), des Bayer. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes (BVS Bayern), des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes sind (OSB), eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.

Die Förderung ist an einen förmlichen Antrag gebunden und muss mit allen Unterlagen bis zum 01.03.2024 (Ausschlussfrist!) im Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg eingegangen sein. Die Einreichung der Anträge ist auf dem Postweg, per E-Mail an Vereinspauschale@lra-ab.bayern.de oder online im Bayernportal möglich.

Änderungen ab 2024:

  • Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die Erklärung zur Teilungen von Lizenzen einzureichen.
     
  • Evtl. Einführung einer Höchstgrenze
    Nach den geltenden SportFöR können Vereinsmitglieder, die zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres beim zuständigen Dachverband gemeldet sind, bei der Berechnung der Mitgliedereinheiten im Rahmen der Vereinspauschale unbegrenzt berücksichtigt werden. Bzgl. einer evtl. Änderung der Sportförderrichtlinien findet derzeit eine Verbands- und Behördenbeteiligung statt, ob die anrechenbaren Mitglieder an die Anzahl der vorgelegte Trainer-/ Übungsleiterlizenzen gekoppelt wird. Sollte die entsprechende Änderung tatsächlich umgesetzt werden, werden wir sie hierüber noch gesondert informieren. Bitte geben Sie deshalbvorsorglich alle im Verein eingesetzten Trainer- und Übungsleiterlizenzen im Antrag auf Vereinspauschale 2024 an, also auch solche, deren Angabe bislang wegen den Vorgaben der Kappungsgrenze unterblieben ist.
     

Die Formulare zur Antragstellung finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Vereinspauschale:

 

Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss

Vereine, die im Jahr 2023 mit der Vereinspauschale auch einen Energiepreiszuschuss beantragt und bewilligt bekommen haben, müssen bis 30.04.2024 die tatsächlichen Energiemehrkosten durch geeignete Unterlagen nachweisen. Durch das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wurde ein Formular für den Verwendungsnachweis zur Verfügung gestellt werden, welches zwingend im Original zu verwenden ist. Der Verwendungsnachweis ist vollständig online ausgefüllt mit allen benötigten Unterlagen bis spätestens 30.04.2024 per E-Mail an Vereinspauschale@lra-ab.bayern.de zurückzusenden. Ein Verändern oder Ausdrucken und neu Einscannen des Verwendungsnachweises ist nicht zulässig, da uns eine Prüfung nur mit der vorprogrammierten Datei möglich ist. Bitte beachten Sie auch die Informationen und Ausfüllhinweise des Ministeriums.

Das Antragsformular und die Ausfüllhinweise finden Sie hier.

Weitere Informationen:

 

 

Sporthallen

Sie möchten eine Halle des Landkreises mieten?
Die Entgeltregelung für die Sportanlagen des Landkreises Aschaffenburg finden Sie hier.

 

Hallenbad

Edith-Stein-Schule

Die Edith-Stein-Schule, Staatl. Realschule Alzenau in 63755 Alzenau, Edith-Stein-Str. 2a, besitzt ein Hallenbad mit einem Schwimmbecken von 20 m x 10 m. Die Wassertemperatur liegt bei 28 Grad. Durch einen Hubboden kann die Wassertiefe verändert werden. Für Nichtschwimmer ist ein eigener Bereich abgeteilt.

Gerne stellt der Landkreis das Bad für die Bevölkerung mittwochs bis freitags von 17.00 - 21.00 Uhr zur Verfügung.
An den übrigen Tagen sowie während der Ferien und an Feiertagen bleibt das Bad geschlossen.

Der Eintrittspreis ist relativ günstig und beträgt: 

  Einzelkarte Zehnerkarte
Kinder und Jugendliche (6 bis 18 Jahre) 1,80 € 16,00 €
Erwachsene (ab 18 Jahre) 2,80 € 26,00 €

 

 

 


Studenten, Behinderte ab 50 % Körperbehinderung, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Inhaber von Jugendgruppenleiterausweisen ab 18 Jahre entrichten den Tarif für Jugendliche.

Freien Eintritt haben Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, Behinderte mit 100 % Körperbehinderung und deren Begleitperson sowie die Inhaber von Jugendgruppenleiterausweisen bis zum Alter von 18 Jahren und Inhaber der Ehrenamtskarte und Bundesfreiwilligendienstleistende.

Bei Verlust des Schlüssels für das Schließfach wird eine Gebühr von 4,00 € erhoben.

Kontakte

Bildung, Sport und Kultur
Telefon: 06021/394-2311
Telefax: 06021/394-993
Schulverwaltung@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Bildung, Sport und Kultur

Gemeindebroschüre

Einen Überblick über die 32 Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg gibt die Gemeinde-Broschüre:

Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg

Veranstaltungen

Im Landkreis Aschaffenburg finden viele Veranstaltungen statt.

Veranstaltungen