Führungszeugnisse für Ehrenamtliche
Bereits Anfang 2012 wurde der § 72a SGB VIII im Bundeskinderschutzgesetz neu gefaßt mit dem Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder-und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschießen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Dafür ist es notwendig, dass alle Vereine, die Jugendarbeit leisten, erweiterte Führungszeugnisse für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Jugendarbeit anfordern, einsehen oder sich eine Einsichtbestätigung vorlegen lassen.
Vereinbarung nach § 72a SGB VIII 
- Mitteilung der Vereine durch die Gemeinden an das Amt für Kinder, Jugend und Familie
Vereinsliste [Excel-Tabelle]
- Antragsverfahren für die betroffenen Ehrenamtlichen
- Einsichtnahme in die Führungszeugnisse durch die Vereine oder Ausstellung einer Formblattbestätigung über die Einsichtnahme durch die Gemeinden bzw. Behörden
Weitere Informationen
Kontakte
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Telefon: 06021/394-553
Telefax: 06021/394-953
Jugendamt@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare des Sachgebiets:
Familienwegweiser
Beratung und Unterstützung für Familien im Landkreis Aschaffenburg