Leistungsgewährung

Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind vor allem Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die eine Aufenthaltsgestattung für die Zeit ihres Asylverfahrens haben, die vorerst nicht abgeschoben werden und daher eine Duldung besitzen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind oder einen Folgeantrag bzw. Zweitantrag stellen.

Zuständig für die Gewährung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist das Landratsamt Aschaffenburg, Fachbereich Soziales, Senioren und Asylbewerberleistungen.

Die Asylbewerber erhalten folgende sogenannte Grundleistungen nach dem AsylbLG in Form von Sachleistungen: Unterkunft, Hausrat, Haushaltsgegenstände, Heizung und Strom. Der Ernährungsbedarf, Bekleidung und die Gesundheitspflege werden in Form von Barleistungen erbracht. Ebenfalls als Barleistung erhalten Asylbewerber ein Taschengeld für persönliche Bedürfnisse.

Die Leistungen für die Unterkunft sowie die Ausstattung mit Möbeln und Haushaltsgegenständen werden in Form von Sachleistungen erbracht. Die Unterkünfte werden hierfür durch den Betreiber mit den erforderlichen Haushaltsgegenständen und Möbeln ausgestattet. Der Wohnraum wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern.

In fast allen Unterkünften haben die Asylbewerber die Möglichkeit, für sich selbst zu kochen. Hierfür werden Geldleistungen für den Einkauf von Lebensmitteln und Getränken zusammen mit dem Taschengeld an die Asylbewerber ausbezahlt. Die Höhe der zustehenden Geldleistungen und der Wert der Sachleistungen richten sich nach der jeweiligen Regelbedarfsstufe. Die Höhe der Leistungen wird regelmäßig angepasst.
 

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Asylbewerberleistungen
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