Richtwerte Nettokaltmiete

Die Nettokaltmiete für eine angemessene Wohnung für anerkannte Flüchtlinge orientiert sich an den in der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern zur Wohnraumförderung in Bayern, Stand: 01.01.2008, festgelegten Wohnungsgrößen und der Auswertung der Wohnungsangebote in der lokalen Tagespresse für den örtlichen Wohnungsmarkt.

Das Mietpreisniveau ist nicht in allen Gemeinden des Landkreises gleich. Es gibt deutliche Unterschiede der Mietpreise bei den Wohnungsangeboten im westlichen Landkreis gegenüber den Spessart- und Kahlgrundgemeinden. Deshalb ist es sachgerecht, die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen und den Wohnungsmarkt in das Gebiet 1 „Westlicher Landkreis“ und das Gebiet 2 „Spessart-/ Kahlgrundgemeinden“ aufzuteilen:

 

Gebiet 1 „Westlicher Landkreis“:

  • Alzenau, Glattbach, Goldbach, Großostheim, Haibach, Hösbach, Johannesberg, Kahl, Karlstein, Kleinostheim, Mainaschaff, Stockstadt

 

 

Gebiet 2 „Spessart-/ Kahlgrundgemeinden“:

  • Bessenbach, Blankenbach, Dammbach, Geiselbach, Heigenbrücken, Heimbuchenthal, Heinrichsthal, Kleinkahl, Krombach, Laufach, Mespelbrunn, Mömbris, Rothenbuch, Sailauf, Schöllkrippen, Sommerkahl, Waldaschaff, Weibersbrunn, Westerngrund, Wiesen

 

 

 

 

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Telefax: 06021/394-933
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