Jugendhilfeplanung

Was ist Jugendhilfeplanung?

Die Jugendhilfe des Landkreises Aschaffenburg hat als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe die vom Gesetzgeber festgeschriebene (§80 SGB VIII) Planungsverantwortung für die Angebote der Kinder, Jugendlichen und Familie im Landkreis. Die Zuständigkeit liegt beim Fachbereich 21 – Fallsteuernde Jugendhilfe.
Die Jugendhilfeplanung ist daher das zentrale Steuerungselement, welches in Kooperation mit den Freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie öffentlichen Einrichtungen und Gemeinden

  • den Bestand an Einrichtungen und Diensten erfasst
  • den Bedarf ermittelt
  • notwendige Maßnahmen ergreift, um neue Angebote, auf den Weg zu bringen.

 

Was ist das Ziel?

Ziel der Jugendhilfeplanung ist es, ein positives Lebensumfeld für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schauen und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend zu schaffen.
Welche Themen werden bearbeitet?
Die Jugendhilfeplanung bezieht sich auf alle Fachbereiche der Jugendhilfe.

Teilbereiche sind:

  • Förderung von Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege
  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Jugendsozialarbeit
  • Hilfe zur Erziehung
  • Eingliederungshilfe
  • Hilfe für junge Volljährige
  • Förderung der Erziehung in der Familie
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • KoKi – Frühe Hilfen und Vernetzung
  • Familienbildung

Kontakt

Fallsteuernde Jugendhilfe
Fachbereich 21
Tel. 06021/394-4111
jugendhilfe.fb21@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Fachbereiche der:

Jugendhilfe

Hilfe bei Sorgen

Übersicht der Ansprechpartner für Schüler und/oder Eltern:

Hilfe bei Sorgen

Broschüren & Flyer

Alle Broschüren, Flyer und weiteres Informationsmaterial der Jugendhilfe finden Sie hier:

Veröffentlichungen