Kindertagesbetreuung

Kindertagesbetreung in Einrichtungen Kindertagesbetreuung in der Kindertagespflege

 

Kindertagesbetreuung in Einrichtungen

Der Arbeitsbereich übernimmt die Fachberatung und führt die Aufsicht über die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Zu den Aufgaben gehören die Beratung der Träger bei Baumaßnahmen, bei Änderung des Betreuungsangebotes und Information der Träger über rechtliche Vorgaben und finanzielle Fördermöglichkeiten.

Jede Einrichtung, die regelmäßig Kinder (in Kindergarten, Krippe, Hort) betreut, benötigt eine Betriebserlaubnis oder Anerkennung. Die Aufsichtsbehörde erteilt die Betriebserlaubnis und prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Kindertageseinrichtungen im Landkreis Aschaffenburg 

 

Kindertagesbetreuung in der Kindertagespflege

Die Tagespflege ist die familienähnlichste Form der Kinderbetreuung und ermöglicht Eltern berufstätig zu sein. Sie umfasst die Erziehung und Bildung der zu betreuenden Kinder, insbesondere ihre Förderung in ihrer geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung. Die Betreuung der Kinder kann sowohl im Haushalt der Tagespflegeperson als auch bei den Eltern erfolgen. Zeit und Umfang richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der Familie. 

Wir beraten Eltern und vermitteln geeignete, von uns überprüfte Tagesmütter/Tagesväter. Außerdem qualifizieren wir Tagespflegepersonen und
erteilen diesen unter bestimmten Voraussetzungen die erforderliche Pflegeerlaubnis. Nähere Informationen erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

 

Freie Plätze im neuen Qualifizierungskurs für Tagespflegepersonen

Derzeit läuft der gebührenpflichtige Qualifizierungskurs für Tagespflegepersonen im MIZ Aschaffenburg, Badergasse 7 in 63739 Aschaffenburg. Ein weiterer Qualifizierungskurs findet voraussichtlich ab April 2022 statt. Dieser Kurs stellt auch den ersten Schritt für die Qualifizierung zur Assistenzkraft in der Kindertagesbetreung im Rahmen des Projekts Tagespflege 2000 dar. 

In Abendstunden und Wochenendeinheiten werden Themenblöcke rund um die Kindertagespflege vermittelt, wie Erziehung und Bildung von Kleinkindern, rechtliche und finanzielle Grundlagen zur Tagespflege, Kooperation und Kommunikation zwischen Tagespflegepersonen und Eltern usw.

Die Schulung ist ein fester Bestandteil für die Pflegeerlaubnis, die seit 01.10.2005 benötigt wird, wenn man Kinder regelmäßig außerhalb der elterlichen Wohnung, mehr als 15 Stunden wöchentlich, länger als 3 Monate und gegen Entgelt betreut.

Wenn Sie sich gerne und verantwortungsvoll mit Kindern beschäftigen und sich für selbständiges Arbeiten im Bereich der Kindertagespflege begeistern können, melden Sie sich im Landratsamt Aschaffenburg - Amt für Kinder, Jugend und Familie, um weitere Informationen zu erhalten.

Die aktuellen Satzungen über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege finden Sie hier unter "Familie & Soziales".

Bewerbung für die Kursteilnahme per E-Mail.

Kontakte

Familienbegleitende Jugendhilfe
Fachbereich 22
Tel. 06021/394-4211
jugendhilfe.fb22@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

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