Bildungs/Teilhabepaket

Allgemeine Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets.

 

Voraussetzungen

Leistungen für Bildung und Teilhabe kann für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gewährt werden, für welche bereits eine Grundleistung bezogen wird. Diese kann sein:

  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz;
  • Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz;
  • Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung);
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz;
  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II → Jobcenterleistungen)

 

Hierbei reicht grundsätzlich der Bezug einer Grundleistung aus, um das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen zu können.

 

Leistungsarten

Das Bildungs- und Teilhabepaketes beinhaltet folgende Leistungen:

  • Kostenübernahme von Ausflügen von Schulen und Kindertageseinrichtungen (z. B. Zoo- oder Theaterbesuch)
  • Kostenübernahme von Klassenfahrten (z. B. Skikurs oder Schulllandheimaufenthalt)
  • Zahlung eines Schulbedarfes in Höhe von 195,00 € pro Schuljahr für den Kauf von Schulmaterial, Erstausstattung etc.  bei Schulkindern (aufgeteilt in 130,00 € für das 1. Schulhalbjahr und 65,00 € für das 2. Schulhalbjahr)
  • Kostenübernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen 
  • Bezuschussung der sozialen und kulturellen Teilhabe (z. B. Teilnahme in einem Sportverein, einer Musikschule oder an einer Ferienfreizeit)  
  • Schülerbeförderung (bei Ablehnung der Übernahme durch die Schülerbeförderungsstelle)
  • Lernförderung (Nachhilfe bei Gefährdung, die wesentlichen Lernziele zu erreichen)

 

Nähere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie unter BMAS - Bildungspaket - Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen des Bildungspakets sowie Bildung & Teilhabe | Familienportal des Bundes.

Gerne können Sie sich bei Fragen auch direkt an den jeweiligen Ansprechpartner wenden.

Kontakte

Soziales und Senioren
Telefon: 06021/394-4411
Telefax: 06021/394-951
Sozialamt@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Sozialwesen

Gesamtkonzept

Ziel war es, den Bestand von Angeboten und Einrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zu erheben, Bedarfe zu ermitteln und Handlungsempfehlungen daraus abzuleiten.

Integriertes Gesamtkonzept

Veranstaltungen

Im Landkreis Aschaffenburg finden viele Veranstaltungen statt.

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