Bayerische Ehrenamtskarte

 

     

Eine Übersicht der Akzeptanzstellen im Landkreis Aschaffenburg finden Sie hier.

Über alle Vergünstigungen und Angebote in ganz Bayern können Sie sich hier informieren.

 

Aktuelles zur Ehrenamtskarte


Bayerischen Ehrenamtskarte - jetzt noch leichter beantragen

Unter folgendem Link kann die Bayerische Ehrenamtskarte (als Scheckkarte oder als digitale Ehrenamtskarte) ganz einfach online beantragt werden: https://bayern.ehrenamtskarte.app/beantragen



Bayernweite Akzeptanzpartner – aktuelle Angebote und Verlosungen

Bayernweite Akzeptanzpartner der Ehrenamtskarte, Vergünstigungen des Freistaats Bayern sowie aktuelle Angebote und Verlosungen finden Sie unter www.ehrenamtskarte.bayern.de.

Hinweis Legoland Deutschland:
Um bei einem Besuch des Legolands Deutschland die Vergünstigungen nutzen zu können, bitten wir Sie, den entsprechenden Rabattcode vorab bei uns unter buergerengagement@lra-ab.bayern.de abzufragen. Mit dem Rabattcode können vorab vergünstigt Tickets gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass eine Rabattgewährung vor Ort durch Vorlage der Ehrenamtskarte nicht möglich ist. 



Bayerische Seenschifffahrt - ganzjährig kostenfrei für Ehrenamtskarteninhaberinnen und -inhaber

Ab sofort können Ehrenamtliche, die über eine gültige Bayerische Ehrenamtskarte verfügen, die Linienschiffe der Bayerischen Seenschifffahrt komplett kostenfrei nutzen. Nähere Informationen, Fahrpläne und das Veranstaltungsprogramm finden Sie unter www.seenschifffahrt.de.

 

Informationen zur Ehrenamtskarte


Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte im Landkreis Aschaffenburg

Der Freistaat Bayern hat im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 eine bayernweiten Ehrenamtskarte als Anerkennung und Wertschätzung des vielfältigen, ehrenamtlichen Engagements eingeführt. Der Landkreis Aschaffenburg hat sich an der Einführung der Ehrenamtskarte von Beginn an beteiligt und möchte damit allen ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen und Bürgern danken, die sich in besonderem Maße zum Wohle der Gemeinschaft engagieren.

Das Antragsformular, den Akzeptanzpartnervertrag sowie den Flyer zur Bayerischen Ehrenamtskarte finden Sie im Formularbereich.

 

Die digitale Bayerische Ehrenamtskarte

Seit Juli 2023 kann die Karte mit der App "Ehrenamtskarte Bayern" direkt digital beantragt werden. Sind alle Anforderungen erfüllt, erhalten Sie einen QR-Code. Dieser kann als digitale Karte in der App hinterlegt werden und ist einsatzbereit. Die App enthält zudem einen Überblick über alle Akzeptanzpartner in Bayern. Die analoge Ehrenamtskarte bleibt selbstverständlich weiterhin gültig.

Die App "Ehrenamtskarte Bayern" ist bei Google Play Store und im App Store kostenfrei erhältlich.

Sie können weiterhin die Ehrenamtskarte auch als Scheckkarte beantragen. Die Ehrenamtskarte (digital und/oder als Scheckkarte) lässt sich unter diesem Link https://bayern.ehrenamtskarte.app/beantragen auch online vom Computer zuhause beantragen.

Zusätzlich finden Sie wie gewohnt im Formularbereich einen ausfüllbaren Sammelantrag und einen ausfüllbaren Einzelantrag für die Ehrenamtskarte.

 

Vergabekriterien: Ehrenamtskarte in Blau

Die Bayerische Ehrenamtskarte können Ehrenamtliche beantragen, die:

  • im Landkreis Aschaffenburg wohnhaft sind,
  • sich mind. 5 Stunden/Woche oder 250 Stunden/Jahr engagieren,
  • seit mind. 2 Jahren gemeinwohlorientiert aktiv sind,
  • sich freiwillig und unentgeltlich, ausgenommen einem angemessenen Kostenersatz, engagieren
  • (zulässig ist eine Aufwandsentschädigung bis einschließlich der Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.400,- € pro Jahr)
  • und mind. 16 Jahre alt sind.

Die Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig. Sie ist nicht auf andere Personen übertragbar.


Hinweis für ehrenamtliche Betreuer: 

Ehrenamtliche Betreuer (vom Gericht bestellt) können eine Bayerische Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie mindestens zwei (fremde) Personen seit zwei Jahren betreuen. Es darf sich bei der bei der betreuten Person nicht um einen Verwandten (insb. Eltern, Großeltern, Onkel, Tante, Geschwister, Kind, Enkel) handeln. 


Aktueller Hinweis für Ehrenamtskarteninhaberinnen und -inhaber: Ablauf der Gültigkeit - Neubeantragung
Hiermit möchten wir gerne darauf aufmerksam machen, dass bei einigen blauen Ehrenamtskarten die Gültigkeit ausläuft. Die Gültigkeitsdauer ist auf der Rückseite der Karte angegeben. In diesem Fall bitten wir um eine Neubeantragung der Ehrenamtskarte. Die Karte wird Ihnen dann zeitnah zugestellt. Zur Neubeantragung nutzen Sie bitte die am Fuß dieser Seite bereitgestellten Antragsformulare. Bitte lassen Sie sich - wie auch bei der Erstbeantragung - Ihre ehrenamtliche Tätigkeit von der Institution bestätigen, bei der Sie Ihr Ehrenamt ausüben. Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz werden gebeten, die Neubeantragung mittels Sammelanmeldung vorzunehmen.

 

Vergabekriterien: Ehrenamtskarte in Gold

Eine Bayerische Ehrenamtskarte in Gold können erhalten:

  • Inhaberinnen und Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehr-Ehrenzeichen des Freistaats Bayern
    bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25- bzw. 40-jährige Dienstzeit erhalten haben,
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre jährlich 250 Stunden oder 5 Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig waren.

Gültigkeit der Ehrenamtskarte in Gold: unbegrenzt.

Mit der Ehrenamtskarte erhalten die Karteninhaberinnen und -inhaber verschiedene Angebote und Vergünstigungen. Verlosungen und Sonderaktionen werden die Ehrenamtskarte zusätzlich attraktiv machen. Die Angebote aller teilnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte gelten für alle Karteninhaberinnen und Karteninhaber gleichermaßen.

 

Informationen

für Ehrenamtliche
Die Ehrenamtskarte kann bei der Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement des Landkreises Aschaffenburg beantragt werden. Dazu ist ein Antragsformular auszufüllen, das für Sie online verfügbar ist ("Antrag Ehrenamtskarte"). Der Verein bzw. die Organisation, in der Sie ehrenamtlich aktiv sind, bestätigt die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen und ergänzt das Antragsformular um die relevanten Angaben. Das ausgefüllte und bestätigte Antragsformular ist bei der Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement einzureichen. Dort wird es geprüft und bearbeitet. Die Ausgabe der ersten Ehrenamtskarten fand am 05. Dezember 2011, dem Internationalen Tag des Ehrenamts, im Landratsamt Aschaffenburg statt. 

für Vereine, Verbände und Organisationen
Sie können dem Landkreis Aschaffenburg engagierte Bürgerinnen und Bürger melden, die eine Bayerische Ehrenamtskarte erhalten möchten. Dazu ist ein Antragsformular von den Ehrenamtlichen auszufüllen und von Ihnen bestätigen zu lassen. ("Antrag Ehrenamtskarte")

für Partnerinnen und Partner der Ehrenamtskarte 
Fördern Sie das bürgerschaftliche Engagement vor Ort und werden Sie Akzeptanzstelle der Ehrenamtskarte. Damit drücken Sie gemeinsam mit dem Landkreis Aschaffenburg sowie den Vereinen und Organisationen, in denen sich Ehrenamtliche engagieren, Dank und Anerkennung für besonderes ehrenamtliches Engagement aus. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich als Akzeptanzpartner zur Verfügung stellen und den zukünftigen Ehrenamtskarten-Inhabern besondere Angebote und Vergünstigungen gewähren würden. Der "Akzeptanzpartnervertrag" mit den allgemeinen Teilnahmebedingungen steht Ihnen ab sofort online zur Verfügung.

 

Akzeptanzstellen der Ehrenamtskarte im Landkreis Aschaffenburg

Das Angebot an Akzeptanzstellen befindet sich im ständigen Aufbau. Es erlangt seine Attraktivität durch die aktive Beteiligung privater Unternehmen und kommunaler Einrichtungen. Auch der bayernweite Pool an Vergünstigungen erweitert sich ständig durch die aktive Akquise der sich beteiligenden Landkreise und kreisfreien Städte. Unter www.ehrenamtskarte.bayern.de können Sie sich über alle Vergünstigungen und Angebote in ganz Bayern informieren.

Die Auflistung der Akzeptanzstellen vor Ort finden Sie nachfolgend - sortiert nach den einzelnen Gemeinden.
Übersicht Akzeptanzstellen im Landkreis Aschaffenburg
(Stand: Februar 2024)
 

Kontakte

Soziales und Senioren
Telefon: 06021/394-4411
Telefax: 06021/394-951
Sozialamt@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Sozialwesen

Gesamtkonzept

Ziel war es, den Bestand von Angeboten und Einrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zu erheben, Bedarfe zu ermitteln und Handlungsempfehlungen daraus abzuleiten.

Integriertes Gesamtkonzept

Wegweiser

Behindertenwegweiser
Ein digitaler Wegweiser für Menschen mit Behinderung, der öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen beinhaltet, die barrierefrei gestaltet sind.

Behindertenwegweiser