Vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege

Wenn die Versorgung und Betreuung zuhause nicht möglich ist, kann ein Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung eine Lösung sein. Voraussetzung ist das Vorliegen von mindestens Pflegegrad 2. Die Aufwendungen für die Versorgung im Pflegeheim werden von den Pflegekassen als pauschale Leistungsbeträge erbracht.

Die Kosten für eine Versorgung in der vollstationären Einrichtung setzen sich aus folgenden Teilbereichen zusammen:


Zuschuss von der Pflegekasse:

  • Pflege- und Betreuungskosten: Pflege, soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege (Pflegesatz)

 

Eigenanteil – selbst zu zahlen:

  • einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (unabhängig vom Pflegegrad)
  • Unterkunfts- und Verpflegungskosten: Nahrung, Hauswirtschaft, Verbrauchskosten
  • Ausbildungsumlage: Anteil Fonds zur Ausbildung von Pflegefachpersonen
  • Investitionskosten: Kosten in Zusammenhang mit Um- und Ausbau, Anschaffung, ggf. Gebäudemiete und Instandsetzung
  • Komfort- und Zusatzleistungen


Die Kosten für die Pflege sind fast immer höher als die Leistungen der Pflegekassen. Reicht das eigene Vermögen (z.B. Rente, Einkünfte) nicht aus, um die Kosten zu begleichen, kann beim überörtlichen Sozialhilfeträger Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Kontakte

Pflegestützpunkt
Telefon: 06021/394-6060
Pflegestuetzpunkt@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Sozialwesen

Flyer

Hier finden Sie unseren Flyer:

Pflegeberatung im Landkreis Aschaffenburg

Freie Pflegeplätze

Hier finden Sie freie Pflegeplätze:

Pflegeplatzbörse