Wohngeld

Wohngeld


Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe. Durch Wohngeld sollen einkommensschwache Haushalte, deren Lebensunterhalt durch eigene Mittel bestritten wird, bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten unterstützt werden, ohne dazu weitergehende Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen.

Wohngeld wird als Zuschuss geleistet. Mieter von Wohnraum (auch Untermieter oder Heimbewohner) können Wohngeld in Form von Mietzuschuss, Eigentümer selbst genutzten Wohnraums in Form von Lastenzuschuss erhalten, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.

Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und sofern zutreffend, in welcher Höhe, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Summe der Einkünfte aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete bzw. Belastung ab.

Zu den Haushaltsmitgliedern, die berücksichtigt werden, können neben der wohngeldberechtigten Person beispielsweise Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister zählen.

Empfänger von Arbeitslosengeld II, Asylbewerberleistungen, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und/oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten kein Wohngeld, wenn die Kosten der Unterkunft bereits bei der Berechnung dieser Leistung berücksichtigt worden sind. Leben demnach im Haushalt auch Personen, die wegen der genannten Transferleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen sind, bleiben deren Einkünfte und Wohnkostenanteile bei der Wohngeldberechnung unberücksichtigt.

 

Wie wird Wohngeld beantragt?


Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Sofern ein Anspruch besteht, wird Wohngeld vom 1. des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt worden ist. Antragsformulare erhalten die Bürgerinnen und Bürger u. a. auf den Rathäusern in ihrer Gemeinde, im Landratsamt Aschaffenburg an der Infostelle, in der Wohngeldstelle oder online im Bereich Formulare unter dem Punkt Wohngeld.

Bei den vorgenannten Stellen können die Wohngeldanträge auch abgegeben werden. Der Wohngeldantrag und die erforderlichen Nachweise können auch an folgende Adresse geschickt oder in den Briefkasten geworfen werden: Landratsamt Aschaffenburg, Soziales, Senioren und Asylbewerberleistungen, Wohngeldstelle, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg.

Zudem besteht für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Aschaffenburg die Möglichkeit, den Wohngeldantrag auf Mietzuschuss komplett im Online-Verfahren zu stellen. Zum Online-Verfahren gelangen Sie ebenfalls über den Link Formulare. Der Online-Wohngeldantrag wird derzeit überarbeitet und um den Lastenzuschuss erweitert. Mieterinnen und Mieter können den Online-Wohngeldantrag auf Mietzuschuss bis zur Überarbeitung ganz normal nutzen.

 

Wie lange wird Wohngeld gezahlt?


Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Stellen Sie bitte rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag, um eine Leistungsunterbrechung zu vermeiden.

 

Wohngeld-Plus-Reform


Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.

 
So können Sie dazu beitragen, dass Ihr Wohngeldantrag möglichst schnell bearbeitet werden kann:
  • Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht
  • Legen Sie im Zweifelsfall für alle Angaben im Antrag Nachweise vor
  • Die Bearbeitung Ihres Antrages kann erst erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen
  • Bitte sehen Sie von nicht zwingend notwendigen Fragen zum Bearbeitungsstand ab.


Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.
 

An wen kann ich mich wenden?


Bei Fragen zur Wohngeldreform oder sonstigen wohngeldrechtlichen Fragestellungen können sich die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Aschaffenburg wie gewohnt an die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Wohngeldstelle wenden. Die Ansprechpartner für Bürger aus den jeweiligen Landkreisgemeinden finden Sie hier.

Per E-Mail ist die Wohngeldstelle unter folgender Funktionsmailadresse erreichbar: Wohngeldstelle@Lra-ab.bayern.de
 

Weitere Informationen


Weitere Informationen zum Thema Wohngeld sowie Wohngeld-Plus erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Für häufig gestellte Fragen hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen FAQs zur Wohngeld Plus Reform veröffentlicht.

Kontakte

Soziales und Senioren
Telefon: 06021/394-4411
Telefax: 06021/394-951
Sozialamt@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Sozialwesen

Lebensbogen

Die Seniorenzeitung "Lebensbogen" des Landkreises erscheint zwei Mal jährlich.

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Veranstaltungen

Im Landkreis Aschaffenburg finden viele Veranstaltungen statt.

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