Nach Verlust oder Diebstahl

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt.

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist zwingend erforderlich, sofern Sie als Inhaber nicht auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten möchten.
Dafür ist die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich, mit der Sie zum einen versichern, dass die Angaben im Antrag zu den Verlustumständen wahrheitsgemäß erfolgten, und sich zum anderen verpflichten, das verlorene oder gestohlene Führerscheindokument beim Wiederauftauchen unverzüglich bei der Führerscheinstelle abzugeben.
Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erfolgt vor Ort in der Führerscheinstelle. Außer den Bediensteten der Führerscheinstelle sind nur Notare autorisiert, diese Art der eidesstattlichen Versicherung abzunehmen.

Falls Ihnen der abhanden gekommene Führerschein gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt haben, ersetzt das Vorlegen einer Diebstahlanzeige bei Antragsstellung die eidesstattliche Versicherung.

Beachten Sie bitte, dass mit der Antragstellung eine Pflicht zur Abnahme des neuen Führerscheins und zur Entrichtung der Gebühren besteht!

 

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Diebstahlsanzeige (soweit vorhanden)

 

Kosten
  • 31,20 Euro
  • ggf. zuzüglich 30,70 Euro für die Abnahme der eidesstattliche Versicherung

Kontakte

Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-746
Fuehrerscheinstelle-MFF@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Mainaschaff

Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Fuehrerscheinstelle-ALZ@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Alzenau

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Führerscheinstelle

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