Dienstfahrerlaubnis

Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei darf nur während der Dauer des Dienstverhältnisses von der Dienstfahrerlaubnis Gebrauch machen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis in den EU-Kartenführerschein.

Bei aktivem Dienstverhältnis ist der Dienstführerschein bei Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorzulegen. Der bisherige Zivilführerschein wird entwertet und eingezogen. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins.

 

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

 

Bei allen Fahrerlaubnisklassen:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Originalbescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis (nach Beendigung des Dienstverhältnisses), sonst Original des Dienstführerscheins (bei aktivem Dienstverhältnis)

 

Bei gleichzeitiger Verlängerung der Gültigkeit der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und/oder DE zusätzlich:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) 

 

Zusätzlich bei der Verlängerung der Klassen D1, D1E, D und/oder DE:

  • Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • aktuelles, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis

 

Kosten
  • 38,80 Euro
  • zuzüglich ca. 5,00 Euro Gemeindegebühren
  • ggf. zuzüglich 13,00 Euro für behördliches Führungszeugnis
  • ggf. zuzüglich 17,00 Euro für Europäisches Führungszeugnis

Kontakte

Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-746
Fuehrerscheinstelle-MFF@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Mainaschaff

Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Fuehrerscheinstelle-ALZ@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Alzenau

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Führerscheinstelle

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Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Emmy-Noether-Straße 3).

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