Umtausch zu EU-Führerschein

Sie können Ihren grauen oder rosa Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen lassen.

 

Nutzen Sie unser Onlineverfahren „Führerschein-Umtausch

Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen und der Austausch erfolgt bequem von zu Hause aus. Darüber hinaus werden feste Bearbeitungszeiten bei Onlineverfahren garantiert.

Hinweise für die Anmeldemöglichkeiten bei Onlineanträgen finden Sie hier.

 

Kontaktloses Verfahren zum "Führerschein-Umtausch"

Für den Antrag auf Pflichtumtausch ist ab sofort keine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde mehr notwendig. Der Antrag kann nun per Post gestellt werden. Das hierfür benötigte Antragsformular sowie das Unterschriftenblatt finden Sie hier.

Den Antrag senden Sie zusammen mit dem Unterschriftenblatt, einem biometrischen Passbild, einer Ausweiskopie sowie Ihren alten Führerschein im Original an das Landratsamt.

Ihr bisheriger Führerschein wird von der Führerscheinstelle befristet und zurückgesandt. Eine Bestellung des neuen Kartenführerscheins kann erst nach Zusendung des alten Führerscheins erfolgen. Wir empfehlen dem Betroffenen, eine Kopie des ausgefüllten Antrags und eine Kopie des alten Führerscheins mit sich zu führen, damit diese im Zuge einer möglichen Kontrolle nachweisen können, dass der alte Führerschein vorübergehend im Original bei der Führerscheinstelle vorliegt.

 

Wenn Sie nicht mehr im Landkreis Aschaffenburg wohnen:

Sofern Ihr alter Führerschein noch vom Landratsamt Aschaffenburg ausgestellt wurde und Sie mittlerweile verzogen sind, können Sie hier Ihre Karteikartenabschrift  beantragen. Diese wird dann von uns direkt an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde geschickt.

 

Führerschein-Pflichtumtausch

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, den gestaffelten (stufenweisen) Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen.

Hierbei geht es darum, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden müssen. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Die beigefügten Tabellen zeigen die nun vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

 

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten worden sind:

Hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Papierführerscheine.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers 
Vor 1953 - Umtausch bis 19.01.2033
1953 bis 1958 - Umtausch bis 19.01.2022
1959 bis 1964 - Umtausch bis 19.01.2023
1965 bis 1970 - Umtausch bis 19.01.2024
1971 oder später - Umtausch bis 19.01.2025

 

 

2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellten worden sind:

Hierbei handelt es sich um unbefristete EU-Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden.

Ausstellungsjahr
1999 bis 2001 - Umtausch bis 19.01.2026
2002 bis 2004 - Umtausch bis 19.01.2027
2005 bis 2007 - Umtausch bis 19.01.2028
2008 - Umtausch bis 19.01.2029
2009 - Umtausch bis 19.01.2030
2010 - Umtausch bis 19.01.2031
2011 - Umtausch bis 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 - Umtausch bis 19.01.2033

 

Beschreibung

Sie können Ihren grauen oder rosa Papierführerschein oder einen unbefristeten, deutschen Scheckkarten-Führerschein (vor dem 19.01.2013 ausgestellt) in einen EU-Kartenführerschein umtauschen lassen.

Beantragen Sie bitte den Umtausch Ihres Führerscheins online.

Auf dem Antrag bitte unbedingt genau angeben, welche neuen Fahrerlaubnisklassen erteilt werden sollen (andernfalls kann eine Bearbeitung nicht erfolgen):

Altklasse   neue Fahrerlaubnisklasse
1

 

 

   

AM, A1, A2, A, L
1a AM, A1, A2, A, L
1b AM, A1, L
2 C, CE, C1, C1E, B, BE, AM, L, T
3 C1, C1E, B, BE, AM, L, (T)
4 AM, L
5 L
FzF KOM D, DE, D1, D1E
FzF KOM (bis 7,5 t oder 24 Sitzplätze)

D beschränkt auf 7,5 t / 24 Fahrgastplätze, D1, D1E

Hinweis: Die genauen, neuen Fahrberechtigungen ergeben sich aus der Anlage 3 zur FeV und sind unter anderem vom Erteilungsdatum der Altklasse abhängig.  

Der endgültige Pflichtumtausch besteht spätestens zum 19.01.2033. Weitere Informationen zum "Führerschein-Pflichtumtausch" finden Sie unter dem Punkt "Verwandte Themen" .

Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich verpflichtet, alle jeweils national gültigen Führerscheindokumente auch untereinander anzuerkennen. Was Meldungen betrifft, dass z.B. Österreich oder Italien die grauen, deutschen Führerscheine nicht mehr anerkennen würden, handelt es sich also um Falschmeldungen. Probleme gab es nur bei alten Führerscheinen, deren "verheerender" Zustand es nicht mehr zuließ, Personalien abzulesen. Teilweise hatten diese auch kein Foto mehr, weil dieses beim Waschen in der Waschmaschine zerstört wurde. Dies würde übrigens auch zu Beanstandungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland führen. Um trotzdem Unannehmlichkeiten im Ausland (und offensichtlich auch im Inland) zu vermeiden, empfehlen wir grundsätzlich den Umtausch von Altführerscheinen.

Der Führerschein dient der Feststellung der Fahrberechtigung bzw. Fahrerlaubnisklassen. Wenn sich ein Polizist bzgl. der Identität einer Person überzeugen möchte, so muss er sich hierzu der Aufforderung zum Vorzeigen des Personalausweises oder Reisepasses bedienen.  Ein "zu altes Bild" im Führerschein ist kein Grund zur Beanstandung. Beachten Sie hierzu jedoch die gesetzliche Verpflichtung zum Mitführen von Ausweisdokumenten, welche bei Nichtbeachtung zu einem Verwarnungsgeld führt! Steht die Identität einer Person fest, kann durch einen Vergleich der Personalien im Ausweisdokument mit denen im Führerschein auch die Fahrberechtigung festgestellt werden.

Die Europäische Union duldet lediglich den Besitz von einem Führerscheindokument pro Person. Sollten Sie also in Besitz eines Führerscheins eines anderen EU-Mitgliedsstaates sein, so sind Sie verpflichtet, den deutschen und den ausländischen Führerschein in einem Dokument zusammenfassen zu lassen.

Der Originalführerschein (bisherige Führerschein) und ggf. der ausländische EU-Führerschein sind bei Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorzulegen. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins. Auf Wunsch wird Ihnen der alte, deutsche, entwertete Führerschein wieder ausgehändigt. Der ausländische Führerschein wird an den Ausstellungsstaat zurückgesendet.

 

Erforderliche Unterlagen

Bei der persönlichen Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
     

Daneben werden für die Antragstellung benötigt:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Papierführerschein (grau/rosa) im Original
  • aktuelle „Karteikartenabschrift“ (nur notwendig, wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Aschaffenburg ausgestellt wurde)
  • bei Altklasse 3 (ohne gleichzeitigen Besitz der Altklasse 2): zum Erhalt der neuen Fahrerlaubnisklasse T (u.a. für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen) ist die Vorlage eines Nachweises erforderlich, wonach ein Erfordernis für Land- und Forstwirtschaft besteht (z.B. vom Bauernverband oder vom Landwirtschaftsamt)

 

 

Kosten

Bei Onlinebeantragung (und Direktversand):

  • 38,75 Euro (inkl. Versand per Einschreiben)

 

Bei kontaktloser Beantragung per Post (und Direktversand)

  • 33,65 Euro (inkl. Versand per Einschreiben)

 

Bei Antragstellung vor Ort (und Direktversand):  

  • 30,55 Euro (inkl. Versand per Einschreiben)

 

Bei Antragstellung vor Ort (und Abholung vor Ort):

  • 25,30 Euro

 

Onlineanträge mit der BayernID und elektronischen Ausweisfunktionen (nPA, eAT, eID-Karte)

Anmeldemöglichkeiten bei Onlineanträgen

Für unsere Onlineanträge stellen wir unterschiedliche Anmeldevarianten zur Verfügung.

Es gibt Antragsverfahren, welche keine besondere Authentifizierung zur Anmeldung oder auch zum Absenden des Antrags (Stichwort: Signatur) benötigen. Bei diesen Onlineanträgen wird kein Login benötigt.

Bei anderen Antragsverfahren muss die Identifikation des Antragsstellers sichergestellt werden. Besteht beim Antrag Signaturpflicht, ermöglichen die Authentifizierungsvarianten (nPA und authega) ein schriftformersetzendes Einreichen des Antrags. Diese Authentifizierungsmöglichkeiten können Sie nutzen indem Sie sich ein kostenloses Bürgerkonto (BayernID) beschaffen.

Für das Einrichten einer BayernID besuchen Sie bitte die Webseite des BayernPortals.

Anmeldevarianten

1. BayernID

  • nPA (neuer Personalausweis) oder elektronischer Aufenthaltstitel = schriftformersetzend
  • Softwarezertifikat authega = schriftformersetzend
  • Benutzername / Passwort = nicht schriftformersetzend

2. Unverifizierte Anmeldung

Die Vorteile der BayernID
  • Ihre Daten sind automatisch gespeichert und müssen nicht jedes Mal neu eingegeben werden
  • Sie können Ihre BayernID in den Bürgerservice-Portalen aller teilnehmenden bayerischen Kommunen und Verwaltungen nutzen
  • Sie haben ein eigenes Postfach, das Sie bequem zur Kommunikation mit den Behörden nutzen können
  • die BayernID ermöglicht auch Dienstleistungen auf kommunaler-, Landes- und Bundesebene
  • die BayernID ermöglicht die eindeutige Authentifizierung des Nutzers
  • Möglichkeit zur Hinterlegung der eID des neuen Personalausweises beziehungsweise des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)

 

Vorteil bei der Anmeldung mit nPA oder Softwarezertifikat authega

Anmeldungen über den neuen Personalausweis oder das authega Softwarezertifikat sind schriftformersetzend. Das heißt, bei einem entsprechendem Online-Verwaltungsangebot muss kein Formular mehr ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingesandt werden.

Bayern-ID registrieren

Ihre Registrierung können Sie entweder mit Benutzername/ Passwort, mit dem Softwarezertifikat authega oder mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. Ihres elektronischen Aufenthaltstitels vornehmen.

 

1. Registrierung mit Personalausweis (nPA) oder elektronischem Aufenthaltstitel

Bei einer Registrierung mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels können Sie alle verfügbaren Online-Dienste der Verwaltung nutzen. Sie können z.B. ein Führungszeugnis beantragen, den Altführerschein umtauschen oder Ihr Fahrzeug an-, um- oder abmelden.

Voraussetzungen für Antragsverfahren mit schriftformersetzender Authentifizierung

  • Elektronischer Personalausweis (nPA) oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter eID-Funktion (Eine nachträgliche Freischaltung der eID-Funktion kostet 6 Euro bei Ihrer Gemeinde)
  • Kostenlose BayernID, die über das BayernPortal beantragt werden kann. Es gibt die Variante BayernID mit nPA und BayernID mit Softwarezertifikat (authega)
  • Installation der Software bzw. App AusweisApp2 auf dem PC, Mac oder Smartphone (Android und iOS)
  • Anschaffung eines Kartenlesegeräts oder eines zulässigen Smartphones mit NFC-Funktion, welches Sie als Kartenlesegerät verwenden können

 

BMI - Ihr Personalausweis

 

2. Registrierung mit Softwarezertifikat authega

Bei einer Registrierung mit dem Softwarezertifikat authega können Sie zahlreiche Online-Dienste der Verwaltung nutzen.

So erfolgt eine Registrierung mit dem Softwarezertifikat authega:

Schritt 1

  1. Seite zur Registrierung öffnen
  2. Datenschutz-Hinweis akzeptieren und „Registrieren mit Softwarezertifikat authega“ anklicken
  3. Persönliche Daten ausfüllen und das Formular mit Klick auf „Registrierung abschließen“ absenden
  4. Sie werden in Kürze per E-Mail und Brief über die weiteren Schritte informiert. Warten Sie bis der Brief mit dem Aktivierungs-Code per Post angekommen ist und fahren dann mit Schritt 2 fort.

Schritt 2

  1. Öffnen Sie den Link in der E-Mail und geben Sie die Aktivierungs-ID (E-Mail) und Ihren Aktivierungs-Code (Brief) unter „Aktivierungsdaten und Speichern der authega Zertifikatsdatei“ ein.
  2. Vergeben Sie nun einen aussagekräftigen Dateinamen für ihre Zertifikatsdatei sowie eine PIN für den Login und schicken Sie das Formular ab.
  3. Nach der Generierung öffnet sich der Download-Dialog Ihres Browsers zur Speicherung der Zertifikatsdatei.
  4. Anschließend die Zertifikatsdatei bitte nicht "Öffnen", sondern "Speichern" und an einem Ort ablegen, an dem sie wiedergefunden werden kann. Die Datei wird für den Login benötigt.
  5. Zum Abschluss bestätigen Sie, dass Sie das Zertifikat abgespeichert haben und klicken auf „Registrierung abschließen“.

Um Ihr persönliches Bürgerkonto zu nutzen, können Sie sich nun jederzeit mit ihrer Zertifikatsdatei und ihrer PIN im Bürgerservice-Portal anmelden.

Achtung: Die Aktivierung ist innerhalb von 90 Tagen abzuschließen. Wenn die Aktivierung nicht fristgerecht erfolgt, muss ein neuer Registrierungsprozess angestoßen werden. Bitte heben Sie die E-Mail sowie das Schreiben des Landesamts für Digitalisierung gut auf.

Weitere Informationen
Sie möchten Ihren authega Zugang zur BayernID sperren?
Dann verwenden Sie hierfür den im Registrierungsschreiben aufgeführten Sperrcode.

 

3. Registrierung mit Benutzername/ Passwort (nicht schriftformersetzend)

Sie können sich auch alternativ mit Benutzername / Passwort registrieren.
Bitte beachten Sie, dass Sie für einige Online-Dienste eine Registrierung mit Ihrem Personalausweis bzw. Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder dem Softwarezertifikat authega benötigen.

 

Begriffserklärung

App

Kurzform für Applikation/Anwendung, vor allem für die Nutzung von Mobilgeräte wie Smartphones und Tablets.

authega

Ist eine weitere Anmelde- bzw. Authentifizierungsmöglichkeit zur bestehenden Variante mit dem elektronischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel. authega selbst und das Softwarezertifikat werden vom Bayerischen Landesamt für Steuern betrieben bzw. ausgestellt.

BayernID

Die BayernID ist die elektronische Identität und ein Servicekonto eines Bürgers oder Unternehmens. Sie ist Grundlage für die sichere digitale Kommunikation mit der Verwaltung in Bayern. Mit der BayernID melden sich der Bürger oder das Unternehmen bei staatlichen oder kommunalen Online-Diensten an.

eID

Die eID Funktion ist die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises (nPA). Diese Funktion dient zur Authentifizierung/Identifikation bei diversen Onlinegeschäften zB Inanspruchnahme einer Online Verwaltungsdienstleistung.

NFC

Nahfeldkommunikation (Near Field Communication) bei Mobilgeräten: zum kontaktlosen Austausch von Daten zwischen Smartphone und nPA, wenn das Smartphone oder das Tablet als Lesegerät für den nPA eingesetzt wird. Die Reichweite ist auf 5 bis 10 cm ausgelegt.

nPA

Neuer elektronischer Personalausweis (mit integriertem RFID Chip), in dem die Personaldaten und die biometrischen Daten (Lichtbild sowie optional zwei Fingerabdrücke) gespeichert werden. Dadurch soll der Ausweisinhaber sicherer identifiziert werden können, und der Ausweis kann für amtliche Online-Dienstleistungen sowie für Geschäfte im Internet verwendet werden. Die Online Funktion muss bei Beantragung oder auch im Nachgang freigeschaltet werden. (Kosten für die nachträgliche Aktivierung 6 Euro)

Nutzerkonto

Um sich als Bürger im Portalverbund anmelden zu können, werden unterschiedliche Nutzerkonten zur Verfügung gestellt. Für Verwaltungsleistungen in Bayern wurde hier die "BayernID" zur Verfügung gestellt. (Registrierung mit Benutzername und Passwort oder mit dem nPA). Das Bürgerkonto kann zum Unternehmenskonto erweitert werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein bestehendes Bürgerkonto mit der BayernID.

Kontakte

Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-746
Fuehrerscheinstelle-MFF@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Mainaschaff

Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Fuehrerscheinstelle-ALZ@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Alzenau

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Führerscheinstelle

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Anfahrt

Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Emmy-Noether-Straße 3).

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