Begleitetes Fahren mit 17

Die Fahrberechtigung für Pkw's kann unter Auflagen bereits ab 17 Jahren erworben werden.

Die Informationen auf dieser Seite sind nur zutreffend, wenn Sie die Fahrerlaubnis der Klasse B und/oder BE bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres und nicht erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erwerben wollen.

Nach bestandener theoretischer und praktischer Fahrprüfung und dem Erhalt der entsprechenden Prüfungsbescheinigung dürfen Sie im Inland bis zu Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde, fahren.

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 16 ½ Jahre alt sein
  • eine schriftliche Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter haben
  • mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
    • mindestens 30 Jahre alt,
    • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B,
    • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen

 

Was gibt es sonst zu beachten?

  1. Mit Vollendung des 17. Lebensjahres und erfolgreichen Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die (rosa) Prüfungsbescheinigung.
  2. Sie dürfen nur mit der (den) eingetragenen Begleitperson(en) fahren.
  3. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen Sie mit der BF17-Bescheinigung bereits ohne Begleitperson fahren. Die Bescheinigung gilt noch drei Monate ab dem 18. Geburtstag.
  4. Die BF17-Prüfbescheinigung gilt grundsätzlich nur im Inland.
  5. Den EU-Kartenführerschein erhalten Sie nach erfolgter Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle. Eine vorherige gesonderte Antragstellung ist grundsätzlich nicht erforderlich, da der EU-Kartenführerschein nach der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung durch die Führerscheinstelle vorbereitet wird (sofern keine weitere Fahrerlaubnisklassen offen sind).
  6. Die BF17-Bescheinigung wird durch die Führerscheinstelle im Zuge der Aushändigung des EU-Kartenführerscheins eingezogen. Ohne die Vorlage der BF17-Bescheinigung kann kein Führerschein ausgehändigt werden. Sollten Sie Ihre BF17-Bescheinigung verloren haben, muss bei der Führerscheinstelle eine Versicherung an Eides Statt (Kosten: 30,70 €) abgelegt werden.

 

Erforderliche Unterlagen

Das Formular "Begleitendes Fahren ab 17 - Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" muss bei der Antragstellung ausgefüllt vorgelegt werden.

Bei Antragstellung müssen Antragsteller in der Lage sein, ihre Identität nachzuweisen. Daher ist grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder
  • Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

 

Zusätzlich sind für die Antragstellung "Begleitendes Fahren mit 17" vorzulegen:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten)
  • Sehtestbescheinigung (bei Antragsstellung nich älter als 2 Jahre)

 

Für die Begleitperson müssen dem Antrag folgende Unterlagen beigelegt werden:

  • Kopie des Personalausweises (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
  • Kopie des aktuellen Führerscheins
  • "Karteikartenabschrift" (nicht notwendig, wenn ein Kartenführerschein bereits vorhanden ist oder der Originalführerschein vom Landratsamt Aschaffenburg ausgestellt wurde; erhältlich durch Anruf bei der zuletzt ausstellenden Behörde)

 

Kosten

Die nachstehenden Gebühren berücksichtigen nur den Regelfall, also die alleinige Beantragung der Fahrerlaubnisklasse B:

  • Bearbeitungsgebühr mit Probezeit: 39,60 Euro
  • Bearbeitungsgebühr ohne Probezeit: 38,80 Euro (nur falls die Klasse A1 bereits vorhanden ist)
  • Überprüfung der Begleitpersonen: 11,00 Euro je Begleitperson
  • Ausstellen einer Prüfungsbescheinigung: 10,00 Euro
  • zuzüglich ca. 5,00 Euro Gemeindegebühren

 

In der Bearbeitungsgebühr sind die Kosten für die Ausstellung des Führerscheins ab Vollendung des 18. Lebensjahres enthalten.

Die Gebühr für die Überprüfung der Begleitperson setzt sich zusammen aus 7,70 Euro Bearbeitungsgebühr sowie 3,30 Euro für die Abfrage des Fahreignungsregisters (beim Kraftfahrt-Bundesamt).

 

Kontakte

Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-746
Fuehrerscheinstelle-MFF@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Mainaschaff

Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Fuehrerscheinstelle-ALZ@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Alzenau

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Führerscheinstelle

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