Fahrerlaubnis erstmals beantragen

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Regelprobezeit beträgt zwei Jahre. Eine Ausnahme besteht bei den Fahrerlaubnisklassen AM, L und T, welche ohne Probezeit erteilt werden.

Die Antragstellung kann bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes entweder nach vorheriger Online-Terminvereinbarung persönlich oder postalisch erfolgen. Weitere Informationen zur Abgabe der Antragsunterlagen erhalten Sie auch bei Ihrer Fahrschule.

Wenn Sie von der Möglichkeit "Begleitetes Fahren mit 17 Jahren" Gebrauch machen möchten, sind die folgenden Informationen dieser Seite nicht zutreffend. Informieren Sie sich bitte über die spezielle Informationsseite "Begleites Fahren mit 17 Jahren".

 

Erforderliche Unterlagen

Für die Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L oder T:

  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung eines Augenoptikers oder eines Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

 

Für die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE:

  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung

 

Für die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE:

  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • Gutachten (MPU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
  • aktuelles, erweitertes Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung

 

Kosten
  • 38,80 Euro (ohne Probezeit)
  • 39,60 Euro (mit Probezeit)
  • ggf. zuzüglich 32,50 Euro für die Eintragung der Berechtigung als Berufskraftfahrer (Schlüsselzahl 95)

 

Eine Erteilung einer Fahrerlaubnis vor Erreichen des Mindestalters ist nur unter speziellen Voraussetzungen möglich. Generell ist hieran jedoch ein strenger Maßstab anzulegen. Für Informationen zu einer vorzeitigen Erteilung einer Fahrerlaubnis beachten Sie bitte unser Informationsblatt "Voraussetzungen für eine vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B".

Kontakte

Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-746
Fuehrerscheinstelle-MFF@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Mainaschaff

Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Fuehrerscheinstelle-ALZ@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Alzenau

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Führerscheinstelle

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