Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Wenn Sie gewerblich ein Taxi, einen Mietwagen, einen PKW im Linienverkehr, bei Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen, im gebündelten Bedarfsverkehr sowie einen Krankenkraftwagen fahren wollen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer allgemeinen Fahrerlaubnis eine gesonderte Fahrerlaubnis, die sog. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Achtung: Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Beförderung tatsächlich entgeltlich erfolgt. Beispiel: Der Fahrer eines Reisebüros, das seine Kunden als Extraservice mit einem PKW "kostenlos" zum Flughafen fährt, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, weil dahinter eine Gewinnerzielungsabsicht, also Werbung für das Reisebüro, steckt.

Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.

Die Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind insbesondere

  • der Besitz des EU-Kartenführerscheins (sollten Sie noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Papierführerscheins sein, müssen Sie diesen gleichzeitig umtauschen),
  • der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) seit mindestens 2 Jahren (Ausnahme: ein Jahr bei Krankenkraftwagen),
  • die Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme: 19. Lebensjahr bei Krankenkraftwagen),
  • die Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen ("Zuverlässigkeit") und
  • die erforderliche geistige und körperliche Eignung.

 

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist in der Regel 5 Jahre gültig und muss rechtzeitig (ca. 3 Monate vor Ablauf) verlängert werden, da nach Ablauf der eingetragenen Geltungsdauer eine Personenbeförderung nicht mehr erfolgen darf!

 

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

 

Für einen Erstantrag:

  • aktuelles, erweitertes Führungszeugnis (ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
  • Fachkundenachweis (grundsätzlich bei "Taxi", "Mietwagen" und dem "gebündelten Bedarfsverkehr")
  • Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten), nur bei Krankenkraftwagen

 

Für einen Verlängerungsantrag:

  • aktuelles, erweitertes Führungszeugnis (ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll: Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung

 

Kosten
  • 38,80 Euro
  • zuzüglich ca. 5,00 Euro Gemeindegebühren
  • zuzüglich 13,00 Euro für ein erweitertes Führungszeugnis

Kontakte

Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-746
Fuehrerscheinstelle-MFF@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Mainaschaff

Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Fuehrerscheinstelle-ALZ@Lra-ab.bayern.de

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