Sonderberechtigung Einsatzfahrzeuge

Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste, sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes können durch die Führerscheinstelle unter erleichterten Bedingungen eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge (mit Anhänger) bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse erhalten.

Die Zuständigkeit für die Aushändigung der Fahrberechtigung richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) des Antragstellers, nicht nach dem Sitz der Organisation.

Voraussetzungen für den Erhalt der Fahrberechtigung:

  • Zugehörigkeit zu einer der o.g. Organisationen
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren
  • organisationsinterne (Fahr-)Ausbildung
  • organisationsinterne (Fahr-)Prüfung

 

Die Fahrberechtigung kann für Einsatzfahrzeuge (mit Anhänger) bis 4,75 t oder bis 7,5 t erworben werden. Fahrzeuge dürfen dann im Inland (und in Österreich) nur zu Einsatz-, Ausbildungs- und Übungszwecken, sowie zur Sicherung der Einsatzbereitschaft geführt werden. Privat- und Vereinsfahrten dürfen nicht stattfinden. Eine Umschreibung in eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 kann nicht erfolgen.

 

Voraussetzungen für den Ausbilder und Prüfer:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1
  • zum Zeitpunkt der Ausbildung mit nicht mehr als 2 Punkten im Fahreignungsregister vorgemerkt
  • Zugehörigkeit zur ausbildenden Organisation

 

Hinweis: Ausbilder (ausbildungsberechtigte Person) und Prüfer (Prüfperson) dürfen nicht identisch sein und werden jeweils von der Organisation selbst bestimmt bzw. auch auf die notwendigen Voraussetzungen überprüft. Während der Ausbildungs- und Prüfungsfahrt(en) gelten sie als Fahrzeugführer.

Die Fahrberechtigung erlischt mit der Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis. Während eines Fahrverbotes darf von der Fahrberechtigung kein Gebrauch gemacht werden.

 

Erforderliche Unteralgen
  • Personalausweis
  • Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung im Original
  • Führerschein

 

Kosten

22,50 Euro

Kontakte

Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-746
Fuehrerscheinstelle-MFF@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Mainaschaff

Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Fuehrerscheinstelle-ALZ@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Alzenau

Formulare

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Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Emmy-Noether-Straße 3).

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