Fahrerlaubnis verlängern

Eine Befristung des Führerscheindokumentes besteht in Deutschland für 15 Jahre, eine Befristung der Fahrerlaubnis besteht bei Lkw- und Busklassen. Beachten Sie die Ablaufdaten und kümmern Sie sich bitte zeitnah um die Verlängerung.

Auskünfte über die Verlängerung von Fahrgastbeförderungsscheinen erhalten Sie auf der Informationsseite "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung".

 

Digitale Fahrerkarte

Die Europäische Union hat die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr beschlossen, gemäß Verordnung (Europäische Gemeinschaft - EG) Nr. 2135/98 geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1360/2002.

Dies gilt für Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und Omnibusse mit mehr als 9 Fahrgastplätzen und Fahrzeuge zur gewerblichen Güterbeförderung kleiner 3,5 t, sofern die Fahrzeuge damit ausgestattet sind.

Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig und ersetzt die bisherigen Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten.

Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des EU-Kartenführerscheins erhalten.

Die digitale Fahrerkarte erhalten Sie nicht bei der Führerscheinstelle, sondern auf Antrag bei den Prüforganisationen wie Dekra und TÜV-Süd.

Weitere Informationen zur Digitalen Fahrerkarte erhalten Sie auf den Seiten der Dekra und des TÜV-Süd.

Kontakte

Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-746
Fuehrerscheinstelle-MFF@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Mainaschaff

Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Fuehrerscheinstelle-ALZ@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Alzenau

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Führerscheinstelle

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Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Emmy-Noether-Straße 3).

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