Export oder Import

Ausfuhrkennzeichen und Exportkennzeichen

Für ein Fahrzeug, welches ins Ausland verbracht werden soll, kann die Zulassung eines Ausfuhrkennzeichens beantragt werden. Dafür werden seit dem 01. Juli 2010 auch Kraftfahrzeugsteuern fällig.  

Das Fahrzeug ist zum Zweck der Überprüfung der Verkehrssicherheit und zum Abgleich der Fahrgestellnummer seit 04. September 2017 bei der Zulassungsstelle vorzuführen (ausgenommen sind Lastkraftwagen inkl. Anhänger bzw. Sattelzugmaschinen inkl. Auflieger – in diesen Fällen genügt eine aktuelle Bestätigung der Fahrzeugidentifizierungsnummer durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen).

Notwendige Unterlagen:

  • Wohnsitz/Betriebssitz des Antragstellers muss im Landkreis Aschaffenburg liegen 
    (Besteht im Inland kein Wohnsitz/Betriebssitz, so ist die Behörde des Wohnortes eines Empfangsberechtigten zuständig)
  • Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
  • ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (weiterhin Vorlage in Papierform)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für den Zeitraum der Zulassung
  • Kennzeichenschilder (nicht, wenn Fahrzeug außerbetrieb gesetzt ist)
  • SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer oder einen Nachweis über die entrichtete KFZ-Steuer

 

Neufahrzeuge aus dem EU-Ausland als Importfahrzeuge 

Für ein Neufahrzeug, welches Sie im EU-Ausland erworben haben, kann die Zulassung beantragt werden.

Notwendige Unterlagen:

  • Sie müssen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Aschaffenburg gemeldet sein
  • Nachweis Halterdaten - Infoblatt
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR>Zustellungsvollmacht)
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
  • ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
  • bei ausländischen Staatsbürgern (außer EU-Bürgern) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • aktuelle elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) (7-stellig z.b. G3XAU9Z)
  • SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Umsatzsteuererklärung oder Bescheinigung des Importeurs oder Händlers über die Versteuerung des Fahrzeuges (wenn Fahrzeug weniger als 6000 km zurückgelegt hat oder die erste Inbetriebnahme nicht mehr als 6 Monate zurückliegt)
  • Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde oder Bestätigung eines deutschen amtlich anerkannten Sachverständigen über die FIN
  • Entweder EG-Übereinstimmungserklärung (auch COC - Certificate of Conformity) oder Gutachten nach § 21 StVZO / § 13 EG-FGV von einem amtlich anerkannten Sachverständigen

 

Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland als Importfahrzeuge

Für ein Gebrauchtfahrzeug, welches Sie im EU-Ausland erworben haben, kann die Zulassung beantragt werden.

Notwendige Unterlagen:

  • Sie müssen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Aschaffenburg gemeldet sein
  • Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
  • ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
  • bei ausländischen Staatsbürgern (außer EU-Bürgern) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • aktuelle elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) (7-stellig z.b. G3XAU9Z)
  • SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
  • ausländische Kennzeichen oder Bescheinigung über die Außerbetriebsetzung
  • ausländische Fahrzeugdokumente
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nur wenn Tag der Erstzulassung eines PKW mehr als 3 Jahre zurückliegt )
  • Umsatzsteuererklärung oder Bescheinigung des Importeurs oder Händlers über die Versteuerung des Fahrzeuges (wenn Fahrzeug weniger als 6000 km zurückgelegt hat oder die erste Inbetriebnahme nicht mehr als 6 Monate zurückliegt)
  • Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde oder Bestätigung eines deutschen amtlich anerkannten Sachverständigen über die FIN

 

Neufahrzeuge aus dem Nicht-EU-Ausland als Importfahrzeuge

Für ein Neufahrzeug, welches Sie außerhalb der Europäischen Union erworben haben, kann die Zulassung beantragt werden.

Notwendige Unterlagen:

  • Sie müssen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Aschaffenburg gemeldet sein
  • Nachweis Halterdaten - Infoblatt
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
  • ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
  • bei ausländischen Staatsbürgern (außer EU-Bürgern) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • aktuelle elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) (7-stellig z.b. G3XAU9Z)
  • SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Unbedenklichkeitserklärung des Zolls
  • Entweder EG-Übereinstimmungserklärung (auch COC - Certificate of Conformity) oder Gutachten nach § 21 StVZO / § 13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (entfällt bei Vorlage Vollgutachten nach §21 StVZO)
  • Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde oder Bestätigung eines deutschen amtlich anerkannten Sachverständigen über die FIN

 

Gebrauchtfahrzeuge aus dem Nicht-EU-Ausland als Importfahrzeuge

Für ein Gebrauchtfahrzeug, welches Sie außerhalb der Europäischen Union erworben haben, kann die Zulassung beantragt werden.

Notwendige Unterlagen: 

  • Sie müssen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Aschaffenburg gemeldet sein
  • Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
  • ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
  • bei ausländischen Staatsbürgern (außer EU-Bürgern) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • aktuelle elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) (7-stellig z.b. G3XAU9Z)
  • SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
  • ausländische Kennzeichen oder Bescheinigung über die Außerbetriebsetzung
  • ausländische Fahrzeugdokumente
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung)
  • Entweder EG-Übereinstimmungserklärung (auch COC - Certificate of Conformity) oder Gutachten nach § 21 StVZO von einem amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Unbedenklichkeitserklärung des Zolls
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (entfällt bei Vorlage Vollgutachten nach §21 StVZO)
  • Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde oder Bestätigung eines deutschen amtlich anerkannten Sachverständigen über die FIN

 

 

Kontakte

Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-950
Zulassungsbehoerde@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Mainaschaff

Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Zulassungsstelle-ALZ@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Alzenau

Formulare

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Kfz-Zulassung

Anfahrt

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Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Emmy-Noether-Straße 3).

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