Leasing / finanz. Fahrzeuge

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Bank oder Leasinggesellschaft

Falls sich Änderungen zu Ihren Fahrzeugunterlagen ergeben (z.B. Änderung des Namens, Änderung der Technik) und Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) liegt bei einer Bank oder Leasinggesellschaft, so müssen Sie diese erst von dort anfordern und zur Zulassungsbehörde schicken lassen.
Bitte weisen Sie Ihre Bank bzw. Leasinggesellschaft darauf hin, dass im Anschreiben an die Zulassungsbehörde der Verwendungszweck, der Halter und das amtliche Kennzeichen klar erkennbar sein müssen.
Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II kann eine Bearbeitung erfolgen.

Hinweis:
Für eine Adressänderung innerhalb des Landkreises Aschaffenburg sowie für eine Umschreibung von außerhalb des Landkreises Aschaffenburg ohne Halterwechsel wird die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht benötigt.

Kontakte

Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-950
Zulassungsbehoerde@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Mainaschaff

Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Zulassungsstelle-ALZ@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Alzenau

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Kfz-Zulassung

Anfahrt

Anfahrt
Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Emmy-Noether-Straße 3).

Anfahrt

Wunschkennzeichen

Reservieren Sie sich hier Ihr Wunsch-Kennzeichen:

Wunschkennzeichen