Rote Kennzeichen

Oldtimerkennzeichen -"07"

Für Fahrzeuge, welche vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, kann ein rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer (07...) beantragt werden.  
Folgende Fahrten können hiermit durchgeführt werden: 

1. Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimern dienen (inkl. An- und Abfahrt)
2. Teilnahme an Veranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (inkl. An- und Abfahrt)
3. Probe- und Überführungsfahrten
4. Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung des Fahrzeuges

Das zugeteilte Kennzeichen kann als Wechselkennzeichen an verschiedenen Oldtimern verwendet werden. 

Notwendige Unterlagen

  • schriftlicher Antrag - bei der Zulassungsstelle erhältlich
  • Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis - Beantragung bei den Meldestellen der Wohnsitzgemeinde (nicht älter als 3 Monate)
  • aktuellle Auskunft aus dem Verkehrszentralregister - erledigt die Zulassungsbehörde
  • ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
  • aktuelle elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) (7-stellig z.b. G3XAU9Z)
  • SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bish. Fahrzeugbrief) mit Abmeldebescheinigung
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung)
  • Oldtimergutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen - § 23 StVZO

 

Kennzeichen für Händler und Werkstätten -"06"

Händler und Werkstätten können rote Dauerkennzeichen beantragen, welche für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen verwendet werden können. Das rote Dauerkennzeichen kann zur wiederkehrenden Verwendung an verschiedenen Fahrzeugen angebracht werden.   

Notwendige Unterlagen

  • schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung des Bedarfs
  • Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis - Beantragung bei den Meldestellen der Wohnsitzgemeinde (nicht älter als 3 Monate)
  • aktuellle Auskunft aus dem Verkehrszentralregister - erledigt die Zulassungsbehörde
  • aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original 
  • aktuelle elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) (7-stellig z.b. G3XAU9Z)
  • Nachweis von Fahrzeugstellplätzen (z.b. durch Mietvertrag), die sich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden dürfen
  • SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer

 

Kontakte

Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-950
Zulassungsbehoerde@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Mainaschaff

Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Zulassungsstelle-ALZ@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Alzenau

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Kfz-Zulassung

Anfahrt

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Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Emmy-Noether-Straße 3).

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