Verlust oder Diebstahl
Zulassungsbescheinigung II (ehem. Fahrzeugbrief)
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird diese durch die Zulassungsbehörde des Landkreises Aschaffenburg aufgeboten. Erst nach Freigabe durch das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg kann Ihnen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt werden (etwa 4-6 Wochen nach Beantragung). Zusätzlich müssen Sie eine Versicherung an Eides Statt bei der Zulassungsbehörde des Landkreises Aschaffenburg abgeben, dies ist nicht erforderlich, wenn Sie bei Diebstahl oder Raub eine polizeiliche Anzeige vorlegen.
Notwendige Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Anzeige der Polizei (bei Diebstahl oder Raub)
- pers. Erscheinen des Fahrzeughalters bzw. Verfügungsberechtigten zur Abgabe einer Versicherung an Eides Statt
- Legitimation des Verfügungsberechtigten zur Abgabe einer Versicherung an Eides Statt durch den Fahrzeughalter bzw. Geschäftsführer
Zulassungsbescheinigung I (ehem. Fahrzeugschein)
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) müssen Sie eine Versicherung an Eides Statt bei der Zulassungsbehörde des Landkreises Aschaffenburg abgeben, dies ist nicht erforderlich, wenn Sie bei Diebstahl oder Raub eine polizeiliche Anzeige vorlegen.
Notwendige Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Anzeige der Polizei (bei Diebstahl oder Raub)
- pers. Erscheinen des Fahrzeughalters bzw. Verfügungsberechtigten zur Abgabe einer Versicherung an Eides Statt
- Legitimation des Verfügungsberechtigten zur Abgabe einer Versicherung an Eides Statt durch den Fahrzeughalter bzw. Geschäftsführer
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
amtliche Kennzeichen
Den Verlust oder Diebstahl Ihrer amtlichen Kennzeichens sollten Sie unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle melden. In diesem Fall ist durch die Zulassungsbehörde des Landkreises Aschaffenburg die Zuteilung eines neuen amtlichen Kennzeichens (Umkennzeichnung) notwendig. Das bisherige Kennzeichen wird zur Fahndung ausgeschrieben. Bei Verlust der Kennzeichen müssen Sie eine Versicherung an Eides Statt bei der Zulassungsbehörde des Landkreises Aschaffenburg abgeben, dies ist nicht erforderlich, wenn Sie bei Diebstahl oder Raub eine polizeiliche Anzeige vorlegen.
Notwendige Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
- ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige der Polizei
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- das evtl. noch vorhandene zweite Kennzeichen
- pers. Erscheinen des Fahrzeughalters bzw. Verfügungsberechtigten zur Abgabe einer Versicherung an Eides Statt
- Legitimation des Verfügungsberechtigten zur Abgabe einer Versicherung an Eides Statt durch den Fahrzeughalter bzw. Geschäftsführer
Kontakte
Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-950
Zulassungsbehoerde@lra-ab.bayern.de
Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Zulassungsstelle-ALZ@lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Anfahrt
Anfahrt
Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Emmy-Noether-Straße 3).