Zulassung von Fahrzeugen

Zulassung eines Neufahrzeuges

Notwendige Unterlagen

  • Sie müssen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Aschaffenburg gemeldet sein
  • Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
  • ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
  • bei ausländischen Staatsbürgern (außer EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • aktuelle elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) (7-stellig z. B. G3XAU9Z)
  • SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
  • EG-Übereinstimmungserklärung (COC)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)

 

Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges

Notwendige Unterlagen

  • Sie müssen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Aschaffenburg gemeldet sein
  • Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
  • ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
  • bei ausländischen Staatsbürgern (außer EU-Bürgern) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • aktuelle elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) (7-stellig z.b. G3XAU9Z)
  • SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Kennzeichenschilder (Vorlage nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bish. Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bish. Fahrzeugschein)

Hinweis: 
Fahrzeuge welche bereits im Landkreis zugelassen sind:
Vorlage Kennzeichen nur, wenn Fahrzeug noch zugelassen und Umkennzeichnung erwünscht ist.

 

Oldtimerkennzeichen (Historienkennzeichen "H")

Für ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, kann ein Historienkennzeichen ("H") beantragt werden.

Notwendige Unterlagen

  • Sie müssen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Aschaffenburg gemeldet sein
  • Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
  • ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
  • bei ausländischen Staatsbürgern (außer EU-Bürgern) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • aktuelle elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) (7-stellig z.b. G3XAU9Z)
  • SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Gutachten gem. § 23 StVZO
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bish. Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bish. Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung

Hinweis: 
Fahrzeuge mit Benzinmotor und Erstzulassung vor dem 01.07.1969 sind von der Abgasuntersuchung befreit.

 

Saisonkenneichen

Bei saisonaler Nutzung eines Fahrzeuges haben Sie die Möglichkeit das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zuzulassen; dies erspart Ihnen die jährliche An- und Abmeldung des Fahrzeuges. Für welchen jährlichen wiederkehrenden Zeitraum Sie das Fahrzeug zulassen wollen entscheiden Sie. Der Zulassungszeitraum 
erstreckt sich immer auf volle Monate; die Saisonzulassung kann für mindestens zwei Monate und maximal für 11 Monate im Jahr beantragt werden. Dieser Zeitraum wird auf das Kennzeichen geprägt und in den Fahrzeugschein eingetragen. Eine Kombination von Saisonkennzeichen und Oldtimerkennzeichen ist seit 01.10.2017 möglich.

Notwendige Unterlagen

  • Sie müssen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Aschaffenburg gemeldet sein
  • Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
  • ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
  • bei ausländischen Staatsbürgern (außer EU-Bürgern) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • aktuelle elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) (7-stellig z.b. G3XAU9Z) mit eingetragenem Saisonzeitraum 
  • SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bish. Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bish. Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen, wenn Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung


"Eine Übernahme Ihrer bisherigen Autokennzeichen auf Ihr neues Fahrzeug ist sofort möglich, aber mit zusätzlichen Kosten verbunden."

 

Kurzzeitkennzeichen für Probe- oder Überführungsfahrten

Kurzzeitkennzeichen (6-Tage-Kennzeichen für Probe- oder Überführungsfahrten) - Merkblatt

Notwendige Unterlagen

  • Sie müssen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Aschaffenburg gemeldet sein oder das Fahrzeug muss seinen Standort im Landkreis Aschaffenburg haben
  • Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
  • ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
  • aktuelle elektronische Versicherungsbestätigungsnummer für Kurzzeitkennzeichen (eVB) (7-stellig z.b. G3XAU9Z)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Original oder Kopie)

 

Wiederinbetriebnahme eines außerbetriebgesetzten Fahrzeuges auf den bisherigen Halter

Notwendige Unterlagen

  • Sie müssen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Aschaffenburg gemeldet sein
  • Nachweis der Halterdaten - Infoblatt
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR> Zustellungsvollmacht)
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass im Original
  • ggf. Vollmacht inkl. Personalausweis von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original
  • bei ausländischen Staatsbürgern (außer EU-Bürgern) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • aktuelle elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) (7-stellig z.b. G3XAU9Z)
  • SEPA -Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bish. Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung

 

Kontakte

Mainaschaff
Telefon: 06021/394-7000
Telefax: 06021/394-950
Zulassungsbehoerde@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Mainaschaff

Alzenau
Telefon: 06021/394-8000
Telefax: 06021/394-911
Zulassungsstelle-ALZ@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Alzenau

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Kfz-Zulassung

Anfahrt

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Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Emmy-Noether-Straße 3).

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