Kommunale Organisation

Mit dem Regionalisierungsgesetz des Bundes von 1994 wurde die Aufgabe straßengebundener ÖPNV den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabe zugewiesen , d.h. die Zuständigkeit wurde näher an das tatsächliche Geschehen vor Ort verlagert.

Das "Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)" regelt Zuständigkeit, Aufgabenverantwortung und -umfang sowie Finanzierung des Nahverkehrs.

Die Erfüllung erfolgt als freiwillige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis und im Rahmen der eigenen Leistungsfähigkeit.
Anders als in anderen Regionen übt der Landkreis Aschaffenburg keine unternehmerische Funktion im ÖPNV aus, der Betrieb der Buslinien wird von Unternehmen wirtschaftlich und marktorientiert durchgeführt.

Der Landkreis beschränkt sich auf die Ausübung der hoheitlichen Funktionen, die mit der Aufgabenzuweisung verbunden sind. Über die Festsetzung von Rahmenbedingungen steuert er die Entwicklung des ÖPNV, belässt jedoch unternehmerische Spielräume. Er definiert ein angemessenes Angebotsniveau für alle Teilräume und stellt dies im Bedarfsfalle auch finanziell sicher. Er plant, koordiniert und fördert die für die Entwicklung des ÖPNV notwendigen Infrastrukturen in Absprache mit Gemeinden und Unternehmen. Zentrales Instrument zur Erfüllung der Aufgabe ist der „Nahverkehrsplan“, in dem die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des ÖPNV durch Vorgabe von Linienführungen, Bedienungshäufigkeiten, Verknüpfungspunkten und Fahrzeugqualitäten an die Verkehrsunternehmen definiert wird. Die Planung der für den ÖPNV notwendigen Infrastrukturen und deren Ausstattung (Haltestellen, Fahrgastunterstände, Verknüpfungsstationen) erfolgt in Abstimmung mit den Gemeinden und Unternehmen.

Im BayÖPNVG ist ein Gebot der Zusammenarbeit benachbarter Aufgabenträger vorgegeben. Der Landkreis ist verkehrlich in hohem Maße mit der Stadt Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg verflochten. Eine sehr enge Zusammenarbeit dieser jeweils eigenen Aufgabenträger im ÖPNV bot sich daher an. Folglich schlossen sich diese drei Kommunen 1995 zusammen zur:

Arbeitsgemeinschaft ÖPNV am Bayerischen Untermain (ARGE-ÖPNV)

Innerhalb dieses Gremiums tagen regelmäßig die Verwaltungen und eine Arbeitsgruppe der in den Kommunen vertretenen Fraktionen. Aufgabe ist die Abstimmung der Nahverkehrsplanung, deren rechtliche Fixierung  und zielgerichtete Umsetzung in Form eines gemeinsamen Nahverkehrsplans für die gesamte Region Bayerischer Untermain.

Im Rahmen der Erstellung erfolgt eine Abstimmung der Konzeptionen und ein Abgleich der Vorgaben für übergreifende Linien mit den die Region umgebenden Landkreisen Offenbach, Darmstadt-Dieburg, Odenwald, Neckar-Odenwald, Main-Tauber, Main-Spessart und Main-Kinzig.

Um die geforderte Angebotsqualität auf den Buslinien zu gewährleisten schafft und finanziert der Landkreis zusätzliche Verkehrsangebote, unterstützt die Gemeinden und Unternehmen bei Investitionsmaßnahmen und der Öffentlichkeitsarbeit.

Neben dieser rechtlich vorgegebenen Aufgabenträgerschaft kümmert sich der Landkreis um Bürgeranliegen, die Aufnahme und Bearbeitung von Beschwerden, Wünschen und Verbesserungsvorschlägen. Die Gemeinden werden bei lokalen Vorhaben, der Durchführung von Investitionsmaßnahmen, Koordination und Integration lokaler Schulverkehre, lokale Ergänzungsangebote unterstützt. 

Das Pendant zur gemeinsamen Ebene der Aufgabenträger ist eine koordinierte Plattform der im Raum tätigen Verkehrsunternehmen. Diese entstand zeitgleich mit der ARGE-ÖPNV 1995 in Form der

 „VAB Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain

Kontakte

Öffentlicher Personennahverkehr
Telefon: 06021/394-1011
Telefax: 06021/394-968
Nahverkehr@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Formulare

Bushaltestellen

Informationen zur Haltestelleninfrastruktur der 32 Landkreisgemeinden finden Sie hier:

Zahlen, Daten, Fakten

Veranstaltungen

Im Landkreis Aschaffenburg finden viele Veranstaltungen statt.

Veranstaltungen