Gender Mainstreaming

Frauen und Männer, Mädchen und Jungs haben die gleichen Rechte. Gleichstellung ist es, wenn beide Geschlechter gleich gute Ausgangsbedingungen und Chancen haben, aber auch die verschiedenen Bedürfnisse und die Auswirkungen einer Handlung auf Frauen/Mädchen und Männer/Jungen berücksichtigt werden. 

Gender Mainstreaming* bedeutet, bei gesellschaftlichen Vorhaben und Verwaltungshandeln die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, denn eine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt es nicht. Sowohl Frauen- als auch Männerpolitik sind im Gender Mainstreaming ein Instrument, um den jeweiligen Benachteiligungen entgegenzuwirken und so das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen. 

Frauenförderung, Gender Mainstreaming, Anitdiskriminierung und Diversity Management - sie alle sind Bestandteil der Gleichstellung. Worin die Unterschiede liegen, wird im Folgenden dargestellt:

Gleichstellung Herkunft Rechtlicher Rahmen Kategorien Anwendungsbereiche und Ausrichtung Ziel
Frauenförderung

Frauenbewegung ("Institutionalisierung")

EWG-Gründungsvertrag

Bundes- & Landesgesetze zur Gleichstellung

Kommunalverfassungen

Geschlecht

Personalwesen im Öffentlichen Dienst und Privatwirtschaft

"nach innen"

Betriebliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Gender Mainstreaming

Gleichstellungspolitische Ansätze in der internationalen Entwicklungspolitik

Pekinger Weltfrauenkonferenz

Vertrages über die Arbeitsweise der EU Bundes- & Landesgesetze zur Gleichstellung (Art. 8)

Kommunalverfassungen

Gemeinsame Geschäftsordnung der BM

Gender (soziales Geschlecht in seiner Vielfalt)

Politik & Verwaltung 

öffentl. Einrichtungen 

NGOs

Ergebnis & Wirkung von Verwaltung

"nach außen"

Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft
Antidiskriminierung EU-Antidiskriminierungspolitik

EU-Richtlinien

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Geschlecht

ethnische Herkunft

Religion/Weltanschauung

Behinderung

Alter

sexuelle Orientierung

Einzelfallebene in den Bereichen Erwerbstätigkeit, Bildung, Dienstleistungen und Alltagsgeschäfte

Einstellungen und Verhalten

betriebliche Regelungen

Gleichbehandlung von Personen bzw. Personengruppen
Diversity Management

Verschiedene betriebswirtschaftliche Modelle aus den USA

Bürgerrechtsbewegung

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Selbsverpflichtung: "Charta der Vielfalt"

unterschiedlich, nicht festgelegt
als Personen- oder Gruppenmerkmale

in Unternehmen und Organisationen: Unternehmenskultur und Personalwesen

"nach innen"

Chancengleichheit in einer Organisation (Equity-Perspektive)

Nutzung von Vielfalt für Unternehmensziele (Business-Perspektive)

Daten von Dr. Irene Pimminger (defacto)

 

* Gender   (engl.) bezeichnet das soziale und kulturelle Geschlecht einer Person - im Unterschied zum biologischen Geschlecht. Es ist erlernt und damit auch veränderbar.
  Mainstreaming   (engl.) heißt, dass ein bestimmtes Denken und Handeln zum alltäglichen und selbstverständlichen Handlungsmuster gehört - es liegt "im Hauptstrom".

 

Erklärfilme zur Gleichstellungsarbeit

Links

Deutscher Frauenrat e.V.
Der Deutsche Frauenrat vertritt bei Wahrung der Selbständigkeit und bei Bejahung der Verschiedenartigkeit seiner Mitgliedsverbände deren gemeinsame Interessen in der Öffentlichkeit, um den Belangen der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Gewicht zu geben und sie durchzusetzen. Er tritt ein für die Verbesserung der Stellung der Frauen in Familie, Berufs- und Arbeitswelt, Politik und Gesellschaft.

Kontakte

Gleichstellungsstelle
Telefon: 06021/394-1011
Telefax: 06021/394-984
Gleichstellungsstelle@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Formulare

BayGlG

Bayerisches Gleichstellungsgesetz
Hier finden Sie das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

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Veranstaltungen

Im Landkreis Aschaffenburg finden viele Veranstaltungen statt

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