Leasing bzw. finanzierte Fahrzeuge
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Bank oder Leasinggesellschaft
Falls sich Änderungen zu Ihren Fahrzeugunterlagen ergeben (z.b. Änderung des Namens, Änderung der Technik) und Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) liegt bei einer Bank oder Leasinggesellschaft, so müssen Sie diesen erst von dort anfordern und zur Zulassungsbehörde schicken lassen.
Bitte weisen Sie Ihre Bank bzw. Leasinggesellschaft darauf hin, dass im Anschreiben an die Zulassungsbehörde der Verwendungszweck, der Halter und das amtliche Kennzeichen klar erkennbar sein müssen.
Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II kann eine Bearbeitung erfolgen.
Hinweis: Für eine Adressänderung innerhalb des Landkreises Aschaffenburg wird die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht benötigt.
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