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Leasing bzw. finanzierte Fahrzeuge

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Bank oder Leasinggesellschaft

Falls sich Änderungen zu Ihren Fahrzeugunterlagen ergeben (z.b. Änderung des Namens, Änderung der Technik) und Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) liegt bei einer Bank oder  Leasinggesellschaft, so müssen Sie diesen erst von dort anfordern und zur Zulassungsbehörde schicken lassen.
Bitte weisen Sie Ihre Bank bzw. Leasinggesellschaft darauf hin, dass im Anschreiben an die Zulassungsbehörde der Verwendungszweck, der Halter und das amtliche Kennzeichen klar erkennbar sein müssen.
Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II kann eine Bearbeitung erfolgen.

Hinweis: Für eine Adressänderung innerhalb des Landkreises Aschaffenburg wird die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht benötigt.

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Kontakt
Öffnungszeiten
Landratsamt Bayernstraße & Außenstelle Merlostraße:
Montag - Freitag       08 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Terminvereinbarungszeiten
Montag - Mittwoch     12 - 17 Uhr
Donnerstag              12 - 14 Uhr
Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
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