Kommunale Organisation
In den letzten Jahren wurde der ÖPNV regionalisiert, d.h. die Zuständigkeit wurde näher an das tatsächliche Geschehen vor Ort verlagert. Das "Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)" regelt Zuständigkeit, Aufgabenverantwortung und -umfang sowie Finanzierung des Nahverkehrs.
Sinnvollerweise ist der allgemeine, straßengebundene ÖPNV vom Gesetzgeber den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabe zugewiesen worden. Die Erfüllung erfolgt als freiwillige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis und im Rahmen der eigenen Leistungsfähigkeit.
Anders als in anderen Regionen übt der Landkreis Aschaffenburg keine unternehmerische Funktion im ÖPNV aus, der Betrieb von Linien soll weiterhin von Unternehmen wirtschaftlich und marktorientiert durchgeführt werden.
Der Landkreis beschränkt sich auf die Ausübung der hoheitlichen Funktionen, die mit der Aufgabenzuweisung verbunden sind. Über die Festsetzung von Rahmenbedingungen steuert er die Entwicklung des ÖPNV, belässt jedoch unternehmerische Spielräume. Er definiert ein angemessenes Angebotsniveau für alle Teilräume und stellt dies im Bedarfsfalle auch finanziell sicher. Er plant, koordiniert und fördert die für die Entwicklung des ÖPNV notwendigen Infrastrukturen in Absprache mit Gemeinden und Unternehmen.
©2013 Landratsamt Aschaffenburg www.landkreis-aschaffenburg.de






