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Kfz-Zulassungsstelle

BITTE BEACHTEN!
Mit Wirkung vom 01.01.2005 tritt eine Rechtsverordnung der Bayerischen Staatsregierung in Kraft, die auf die Zulassung von steuerpflichtigen Fahrzeugen Auswirkungen hat...hier lesen Sie mehr.


Seit dem 01.10.2005 gibt es bei Zulassungen einen neuen Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und einen neuen Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Näheres lesen Sie hier.


Am 01. März 2007 werden neue Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen in Kraft treten. Weiteres lesen Sie hier.

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Kontakt
Öffnungszeiten
Landratsamt Bayernstraße & Außenstelle Merlostraße:
Montag - Freitag       08 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Terminvereinbarungszeiten
Montag - Mittwoch     12 - 17 Uhr
Donnerstag              12 - 14 Uhr
Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
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