Kfz-Zulassungsstelle
Mit Wirkung vom 01.01.2005 tritt eine Rechtsverordnung der Bayerischen Staatsregierung in Kraft, die auf die Zulassung von steuerpflichtigen Fahrzeugen Auswirkungen hat...hier lesen Sie mehr.
Seit dem 01.10.2005 gibt es bei Zulassungen einen neuen Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und einen neuen Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Näheres lesen Sie hier.
Am 01. März 2007 werden neue Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen in Kraft treten. Weiteres lesen Sie hier.
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