Ausbildungsförderung (BAföG), Aufstiegsförderung (AFBG)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei schulischer und beruflicher Aus- und Weiterbildung eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt sowie zu den anfallenden Lehrgangsgebühren gewährt werden.

Hinweis

Bei einem Studium an Hochschulen ist das jeweilige Studentenwerk zuständig: Übersicht der Studierendenwerke der Hochschulen