Windkraft
18. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Bayerischer Untermain – Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“
Beschluss der 18. Verordnung: Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“ (Verbandsversammlung vom 06.10.2025)
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain beschloss am 06.10.2025 nachfolgende Unterlagen der 18. Verordnung und der zugehörigen Begründung (Feststellungsbeschluss). Damit sind die Voraussetzungen für die positive Vorwirkung der Planung gemäß § 245e Abs. 4 BauGB gegeben. Nach Verbindlicherklärung und Bekanntmachung der 18. Verordnung tritt diese voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft.
Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens wird gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Abwägungsdokument festgehalten, das ebenso nachfolgend veröffentlicht wird:
Gemäß Beschluss der Verbandsversammlung am 06.10.2025
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen (Ziel 5.2.3-08 und Grundsatz 5.2.3-09) als georeferenzierte Daten:
Weitere, erläuternde Unterlagen:
Hintergrund
Der Regionale Planungsverband hat unabhängig von der Energiekrise und damit auch zeitlich vor der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen schon Ende 2021 gemeinsam mit dem Regionsbeauftragten begonnen zu untersuchen, wo Potenziale für Windenergie am Bayerischen Untermain (Region 1) vorhanden sein könnten. Hierdurch konnte der Regionale Planungsverband bereits in der 106. Sitzung des Regionalen Planungsausschusses (19. Juli 2022) einen Grundsatzbeschluss zur Ermittlung der Windenergiepotenziale fassen. Voraussetzung hierfür sind die beschlossenen Änderungen der bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz, Baugesetzbuch, Erneuerbare-Energien-Gesetz und Wind-an-Land-Gesetz. Die geänderte Gesetzeslage ermöglicht es, dass durch die Regionalplanung Vorranggebiete ausgewiesen werden können, in denen die bislang geltende 10-H-Regelung nicht mehr angewendet wird.
Basierend auf den sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde durch den Regionsbeauftragten ein Kriterienkatalog für die Ausweisung von Flächen ausgearbeitet. Der Kriterienkatalog dient auf fachlicher Ebene als Ermittlungsmethodik bei der Auswahl grundsätzlich geeigneter Potenzialflächen in denen anschließend eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt wird.
Der Arbeitsstand des Kriterienkataloges wurde in der 108. Sitzung des Regionalen Planungsausschusses im Oktober 2023 vorgestellt und dient als Grundlage für die weitere Untersuchung auf Potenzialflächen sowie das weitere Verfahren unter Einbeziehung der Kommunen.
Das in Aufstellung befindliche Windenergiesteuerungskonzept umfasst die gesamte Fläche der Region und basiert auf dem erarbeiteten Kriterienkatalog. Der Findungsprozess von der Gesamtfläche der Region zu einem ersten Suchraum bis zu den Vorranggebieten für Windenergienutzung erfolgte in mehreren Schritten. In einer Raumwiderstandsanalyse wurden zunächst alle rechtlich oder fachlich nicht geeigneten Flächen ausgeschieden und für die übrig gebliebenen Potentialflächen eine intensive Abklärung möglicher entgegenstehender Belange insbesondere mit den zuständigen Fachbehörden durchgeführt.
Vorgehensweise der regionalplanerischen Windenergiesteuerungskonzepte
Der Regionale Planungsverband hat das gesetzlich vorgeschriebene, öffentliche Beteiligungsverfahren durchgeführt. Derzeit läuft der Prozess der Verbindlicherklärung, bevor die 18. Verordnung in Kraft treten kann.
Stand der Windenergie am Bayerischen Untermain
Im Landkreis Miltenberg gibt es bisher 14 Windenergieanlagen, davon in der Gemeinde Neunkirchen zwei Anlagen und in der Gemeinde Eichenbühl 12 Anlagen. Dies entspricht einer gesamtinstallierten Nennleistung von aktuell 30 MW.
In der Region Bayerischer Untermain gibt es bisher noch keine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie. Es existiert lediglich ein Zonierungskonzept für Ausnahmezonen im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Odenwald. Damit hat die Region 1 bislang noch keine anrechenbaren Vorranggebiete nach dem Wind-an-Land-Gesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Genehmigt sind darüber hinaus fünf weitere Anlagen in der Stadt Wörth a.Main mit einer Nennleistung von 27,5 MW (Stand: Sharepoint 30.06.2025).
Was passiert, wenn der Planungsverband keine oder zu wenig Vorranggebiete ausweist?
Erreicht der Regionale Planungsverband die gesetzlich geforderten Mindestziele nicht werden als Konsequenz daraus Windenergieanlagen ab 31. Dezember 2027 in der Region und auch in den Landschaftsschutzgebieten privilegiert (§ 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB) und entziehen sich damit der regionalen und kommunalen Steuerung (§ 249 Absatz 7 Nr. 1 BauGB). Dies bedeutet, dass Windenergieanlagen in der gesamten Region grundsätzlich genehmigungsfähig wären.
Die Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete durch den Regionalen Planungsverband bietet der Region die Chance, die Windenergieanlagen zu konzentrieren, zu begrenzen und die Flächen mit den geringsten Konflikten in der Region zu wählen.
FAQ zur Windkraft
Allgemeines zur Regionalplanung und zum Regionalplan - Windkraft
- Was ist der Planungsverband und wofür ist er zuständig?
Der Regionale Planungsverband Bayerischer Untermain ist einer von 18 Planungsverbänden (RPV) in Bayern und zuständig für die Regionalpläne der Region Bayerischer Untermain. Die RPV sind Zusammenschlüsse der Gemeinden und Landkreise einer Region.
Hauptaufgabe der RPV ist es, die räumliche Entwicklung der jeweiligen Region fachübergreifend zu koordinieren. Sie erstellen hierzu einen Regionalplan. Dieser konkretisiert die Zielvorstellungen des Landesentwicklungsprogramms auf regionaler Ebene und bildet einen langfristigen planerischen Ordnungs- und Entwicklungsrahmen für die jeweilige Region.
- Errichtet der Planungsverband Windenergieanlagen in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten?
Der Regionale Planungsverband ist für die Festlegung und Sicherung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen (VRG-W und VBG-W) zuständig. In diesen Gebieten können Windenergieanlagen genehmigt werden. Die Umsetzung von Windenergieprojekten oder deren Genehmigung liegt nicht in der Zuständigkeit des Regionalen Planungsverbands. Projekte werden in unserer Region von Gemeinden, Landkreisen oder privaten Akteuren realisiert. Ob eine Anlage wirtschaftlich ist, entscheidet der Vorhabensträger. Die Errichtung hängt von deren Investitionsbereitschaft, dem Willen der Eigentümer und den Erfüllungen der Zulassungsvoraussetzungen ab.
- Welchen Maßstab hat der Regionalplan?
Der Maßstab des Regionalplans liegt bei 1:100 000, wobei 100 m in der Natur 1 mm auf der Karte entsprechen. Somit werden im Regionalplan Gebiete ausgewiesen, die nicht parzellenscharf sein können.
Allgemeines zur Fortschreibung Regionalplankapitel Energie
- Weshalb wurde ein Windenergiesteuerungskonzept für den Regionalplan erstellt?
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern legt in Ziel 6.2.2 fest, dass in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen auszuweisen sind. Dazu sind regionsweite Steuerungskonzepte auszuarbeiten. Damit sollen die Zielwerte des Wind-an-Land-Gesetzes in jeder Planungsregion erreicht werden.
Bereits Ende 2021 begann der Regionale Planungsverband, unabhängig von der Energiekrise und bevor sich die rechtlichen Rahmenbedingungen änderten Potenziale für Windenergie am Bayerischen Untermain zu untersuchen. In der Folge konnte der Planungsverband in der 106. Sitzung des Regionalen Planungsausschusses am 19. Juli 2022 einen Grundsatzbeschluss zur Ermittlung der Windenergiepotenziale und zur Fortschreibung des Regionalplans fassen. Voraussetzung hierfür sind die beschlossenen Änderungen der bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen - insbesondere hinsichtlich des Bundesnaturschutzgesetzes, Baugesetzbuchs, Erneuerbare-Energien-Gesetzes und Wind-an-Land-Gesetzes sowie der Bayerischen Bauordnung.
- Welche Ziele hat die Bayerische Staatsregierung in Hinblick auf Klimaneutralität und Windenergie?
Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist ein klimaneutrales Bayern bis 2040. Um das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität Bayerns bis 2040 zu erreichen, ist die Windenergie ein zentraler und unverzichtbarer Baustein. Sie punktet insbesondere mit einer hohen Flächennutzungseffizienz sowie der tages- und jahreszeitunabhängigen Verfügbarkeit. Aktuell sind in Bayern 1.158 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von ca. 2,7 GW in Betrieb (Stand: Sharepoint 30.06.2025). Bis 2030 sollen bayernweit 1.000 neue Windenergieanlagen dazukommen. Dazu wurde die 10H-Regel reformiert, in allen Regionen mit der Fortschreibung der Regionalpläne zur Ausweisung von neuen Windenergiegebieten begonnen und die Unterstützung der Kommunen, beispielsweise durch die Windkümmerer, intensiviert.
- Wie ist der aktuelle Stand des Windenergieausbaus in Unterfranken?
Jeweils aktuelle Informationen zur Planung und zum Ausbau der Windenergie in Unterfranken stellt die Regierung von Unterfranken unter folgendem Link zusammen:
Windenergie in Unterfranken - Regierung von Unterfranken
- Wie soll der Ausbau von Windenergieanlagen an Land beschleunigt werden?
Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sogenanntes Wind-an-Land-Gesetz) ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Damit einhergehend wurde auch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) eingeführt. Ziel des WindBG ist es, den Ausbau der Windenergie an Land zu fördern und zu beschleunigen. Es verpflichtet die Bundesländer zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung und gibt dafür verbindliche Flächenziele, sogenannte Flächenbeitragswerte, vor. Diese sind zu bestimmten Stichtagen zu erreichen. Im Landesentwicklungsprogramm Bayern ist geregelt worden, dass alle 18 Planungsregionen in Bayern ihren Beitrag leisten müssen, um dieses Ziel erreichen zu können. Zudem wurde das überragende öffentliche Interesse an Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Gesetz festgeschrieben und weitere Rechtsänderungen in zahlreichen Rechtsmaterien zugunsten einer Beschleunigung vorgenommen.
- Was sind Vorranggebiete (VRG)?
In Vorranggebieten sind raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit diese nicht mit der vorrangigen Nutzung (hier: Windkraft) vereinbar sind. In den Regionalplänen werden von den Regionalen Planungsverbänden im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen festgelegt. Zukünftig sind Windenergieanlagen innerhalb dieser Vorranggebiete grundsätzlich zulässig. Es ist jedoch immer ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen.
- Was sind Vorbehaltsgebiete (VBG)?
Vorbehaltsgebiete sind Flächen, in denen die jeweilige Funktion oder Nutzung (hier: Windenergienutzung) möglich ist und bei der Abwägung mit anderen Nutzungen besonderes Gewicht eingeräumt wird. Bei der Planung und späteren Genehmigung sind zusätzlich andere Nutzungen und Interessen ebenfalls zu berücksichtigten und in die Abwägung einzustellen. Dem jeweiligen Vorbehalt – etwa der Waldnutzung oder dem Landschaftsschutz – wird daher bei der Abwägung mit der Windenergienutzung besonderes Gewicht gegeben. Im Gegensatz zu Vorranggebieten werden andere Nutzungen nicht vollständig ausgeschlossen. In den Vorbehaltsgebieten für Windenergie bekommt diese bei der Planung zwar ein hohes Gewicht, andere Nutzungen sind jedoch ebenfalls möglich.
- Was gilt mit Feststellung des Erreichens der regionalen Teilflächenziele (Stichtage 31. Dezember 2027 und 31. Dezember 2032)?
Wenn die regionalen Teilflächenziele erreicht sind, entfällt die Privilegierung von Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich außerhalb von Windenergiegebieten. Solche Vorhaben richten sich dann nach § 35 Absatz 2 BauGB als nicht privilegierte Vorhaben. Kommunale Bauleitplanung für Sondergebiete Windenergie bleibt möglich, außer in gegebenenfalls festgelegten Ausschlussgebieten. Zudem verliert die Konzentrationsplanung für WEA ihre Rechtswirkung.
- Was sind die besonderen, räumlichen Voraussetzungen für die Regionalplanfortschreibung Windenergie am Bayerischen Untermain?
Eine besondere räumliche Herausforderung ist in der Region Bayerischer Untermain der Kontrast zwischen den großräumigen Landschaftsschutzgebieten Spessart und Odenwald sowie dem dicht besiedelten Siedlungsband Maintal. Aufgrund der hohen Siedlungsdichte und der vorsorgenden Abstände von 1.000 m zum Schutz von Wohngebieten sind am Bayerischen Untermain außerhalb der Landschaftsschutzgebiete kaum geeignete Potenziale für Windenergieanlagen vorhanden.
Planungsschritte
- Wie war das bisherige Vorgehen?
Der Regionale Planungsverband begann Ende 2021 mit der Untersuchung von Windenergiepotenzialen am Bayerischen Untermain. Bereits in der 106. Sitzung des Regionalen Planungsausschusses (19. Juli 2022) konnte ein Grundsatzbeschluss zur Ermittlung dieser Potenziale gefasst werden. Voraussetzung hierfür sind die beschlossenen Änderungen der bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz, Baugesetzbuch, Erneuerbare-Energien-Gesetz und Wind-an-Land-Gesetz. Basierend auf den sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde durch den Regionsbeauftragten ein Kriterienkatalog für die Ausweisung von Flächen ausgearbeitet. Der Arbeitsstand des Kriterienkataloges wurde in der 107. Sitzung des Regionalen Planungsausschusses im Februar 2023 vorgestellt und in der 108. Sitzung im Oktober 2023 anhand der geänderten gesetzlichen Vorgaben erneut diskutiert. Der Kriterienkatalog dient als Grundlage für die Definition der Vorranggebiete sowie das weitere Verfahren. Nach dem Billigungsbeschluss in der Sitzung des Regionalen Planungsausschusses Anfang Oktober 2024, ist das Beteiligungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung eingeleitet worden. Die Beteiligung hat vom 15.11.2024 bis 15.01.2025 stattgefunden. Anschließend wurden die eingegangenen Stellungnahmen von Kommunen, Trägern öffentlicher Belange, sonstiger Planungsträger, Nachbarregionen, Bundesstellen sowie der Öffentlichkeit abgewogen. Die darauf basierenden, geänderten Unterlagen wurden in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 06.10.2025 beschlossen.
- Wie sieht das weitere Verfahren aus?
Derzeit läuft der Prozess der Verbindlicherklärung, bei der eine Abstimmung mit den berührten Fachbehörden stattfindet und eine Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit durchgeführt wird. Nach dem Bescheid der Verbindlicherklärung wird die Ausfertigung der Verordnung bekannt gemacht und tritt hiernach in Kraft.
- Wann hat das Beteiligungsverfahren stattgefunden?
Nach dem Billigungsbeschluss in der Sitzung des Regionalen Planungsausschusses Anfang Oktober 2024, ist das öffentliche Beteiligungsverfahren eingeleitet worden. Die Beteiligung hat vom 15.11.2024 bis 15.01.2025 stattgefunden.
- Wie wurde die Öffentlichkeit beteiligt?
Die Bürgerbeteiligung erfolgt stets im Rahmen des Beteiligungsverfahrens. Dies kann beginnen, sobald der zuständige Planungsausschuss die vorgelegten Unterlagen beschlossen hat und das Verfahren einleitet. Der RPV Bayerischer Untermain wird mit Beginn des formellen Beteiligungsverfahrens für ein vollkommen transparentes Verfahren sorgen sowie die Bürgerinnen und Bürger vollständig informieren.
Im Oktober 2024 wurde der Entwurf der Verordnung (Festlegungen und Begründung, Karten, Umweltbericht, Kriterienkatalog) mit den potenziellen Vorranggebieten Windenergie der Verbandsversammlung zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt. Das öffentliche Beteiligungsverfahren hat vom 15.11.2024 bis 15.01.2025 stattgefunden. Anschließend wurden die eingegangenen Stellungnahmen von Kommunen, Träger öffentlicher Belange, sonstiger Planungsträger, Nachbarregionen, Bundesstellen sowie der Öffentlichkeit abgewogen.
- Sind die Sitzungsunterlagen öffentlich zugänglich?
Ja, die beschlossenen Unterlagen (Festlegungen und Begründung, Karte, Umweltbericht) wurden über die Homepage des Regionalen Planungsverbandes eingestellt und lagen auch in den Landratsämtern Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg aus.
Regionalplanerisches Vorgehen
- Was war der Suchraum und wie entwickelten sich die Potenzialflächen?
Zunächst wurde die Gesamtregion anhand des Kriterienkatalogs betrachtet. Mithilfe dessen wurden zunächst alle Gebiete, die aufgrund von Ausschlusskriterien nicht in Betracht kommen, identifiziert. Die übrig gebliebene Flächenkulisse stellte den Suchraum dar. Darauffolgend wurde in einer Raumwiderstandsanalyse zunächst alle rechtlich oder fachlich nicht geeigneten Flächen ausgeschieden.
- Stellen die Potenzialflächen die künftigen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete dar?
Die Potenzialflächen stellen einen Zwischenschritt bei der Ausweisung von geeigneten Flächen für Windenergie, von der Gesamtregion bis hin zu den künftigen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten, dar. In einer Raumwiderstandsanalyse werden zunächst alle rechtlich oder fachlich nicht geeigneten Flächen ausgeschieden und für die übrig gebliebenen Potentialflächen eine intensive Abklärung möglicher entgegenstehender Belange insbesondere mit den zuständigen Fachbehörden durchgeführt. Als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete sollen möglichst die am besten geeigneten und am wenigsten konfliktbeladenen Flächen ausgewiesen werden.
- Fand eine Abstimmung mit den angrenzenden Nachbarregionen statt?
Die Festlegungen in den Nachbarregionen sind ebenfalls in das Windenergiesteuerungskonzept einzubeziehen. Mit den Nachbarregionen, die derzeit ebenso Vorranggebiete für Windenergie ausweisen, fanden dazu Abstimmungsgespräche statt, um die laufenden Regionalplanungen zu koordinieren. Auch wurden die Nachbarregionen, Bezirksregierungen sowie die Landkreise im Beteiligungsverfahren zu Stellungnahme aufgefordert.
- Werden Flächen der Bayerischen Staatsforsten prioritär als Standorte für Vorranggebiete berücksichtigt?
Nein.
Rechtliches
- Gilt das bestehende Ausschlussgebiet für Windenergieanlagen in der Region weiter?
Bislang waren das LSG Spessart und das LSG Bayerischer Odenwald zum großen Teil regionalplanerisch für Windenergie ausgeschlossen. Dieser Ausschluss verliert seine Wirkung spätestens zum 31. Dezember 2027, sofern der Regionale Planungsverband nicht ausreichend Vorranggebiete für Windenergie ausweist. Für diese Ausweisung ist die Inanspruchnahme der Landschaftsschutzgebiete notwendig. Der Ausschluss der Landschaftsschutzgebiete wird deshalb in der Fortschreibung aufgehoben, zeitgleich mit der Ausweisung der Vorranggebiete.
- Können künftig Windenergieanlagen außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten errichtet werden?
Mit Erreichen der Flächenbeitragswerte spätestens zum 31. Dezember 2027 entfällt die Privilegierung von Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich außerhalb von Windenergiegebieten. Solche Vorhaben richten sich dann nach § 35 Absatz 2 BauGB als nicht privilegierte Vorhaben. Kommunale Bauleitplanungen für Sondergebiete Windenergie bleibt über die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete hinaus möglich. .
- Ist in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten die 10H-Regel anzuwenden?
Die 10-H-Regel legt fest, dass Windenergieanlagen einen Mindestabstand vom zehnfachen ihrer Höhe (= Gesamthöhe vom Mastfuß bis zur Rotorspitze) einhalten müssen. Diese Regel galt bisher bayernweit einheitlich und ist in der Bayerischen Bauordnung festgeschrieben.
Mit Blick auf die gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene wurde die Bayerische Bauordnung hinsichtlich der 10-H-Regel angepasst. Für Windenergieanlagen innerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten gilt die 10-H-Regel nun nicht mehr. Weitere Ausnahmen sind u.a. Windenergieanlagen im Wald, in dem ebenfalls die 10H-Regel nicht mehr gilt.
- Ist ein Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen notwendig?
Ja, es ist ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich.
Weiterführende Informationen
- Wo finde ich weiterführende Informationen zu Windenergie in Bayern?
LENK - Landesagentur für Energie und Klimaschutz
Fachagentur für Windenergie an Land
Faltblatt Windenergie im Wald - Potenzial und Umsetzung
Vergangene Veranstaltungen:
Infomärkte: Windenergie am Bayerischen Untermain
Der Regionale Planungsverband hat am 16. Oktober 2024 in der Untermainhalle Elsenfeld sowie am 23. Oktober 2024 in der Kultur- und Sporthalle Haibach jeweils einen Infomarkt rund um das Thema Windenergie durchgeführt. Es bestand die Möglichkeit mehr über das anstehende Beteiligungsverfahren sowie über das Windenergiesteuerungskonzept zu erfahren und in den Austausch mit Fachakteuren zu kommen.
Präsentationen der Infomärkte:
Bürgerinformation
Information des Regionalen Planungsverbandes zur Fortschreibung des Kapitels Windenergie: Anlass, Ablauf des Verfahrens und aktueller Stand
Derzeit wird in unserer Region über die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen diskutiert. Vorgabe des Bundes ist, die Windkraft auszubauen. Für unsere Region bedeutet dies, dass bis zum 31. Dezember 2027 1,1 Prozent der Regionsfläche und bis zum 31. Dezember 2032 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorrangflächen auszuweisen sind. Mit der Veranstaltung wollen wir darüber informieren, wie der Ablauf der Verfahren ist, was ansteht und wie der aktuelle Stand ist.
Zu diesem Zweck fand am Mittwoch, den 7. August 2024 eine Bürgerinformation „Information des Regionalen Planungsverbands zur Fortschreibung des Kapitels Windenergie: Anlass, Ablauf des Verfahrens und aktueller Stand“ statt.
Regionalkonferenz Windkraft
Der Regionale Planungsverband hat gemeinsam mit den Windkümmerern Bayerns die Regionalkonferenz Windenergie 2023 als Informations- und Netzwerkveranstaltung für die Kommunen durchgeführt.
Ziel der Veranstaltung
- Informationsvermittlung zum Windenergieausbau
- Vorstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Bundes- und Landesgesetzgebung sowie Regionalplanung)
- Austausch und interkommunale Vernetzung
- Erläuterung der Vorgehensweise der Regionalplanung und Verständnis schaffen für den zeitlichen Rahmen
- Motivation geben für die aktive Umsetzung des Windenergieausbaus
Die Zielgruppe der Regionalkonferenz war neben den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern auch die Beschäftigten der Kommunalverwaltung sowie die wesentlichen Fachbehörden (zuk Beispiel Regierung von Unterfranken, Immissionsschutz, Naturschutz, Denkmalschutz, Wasserwirtschaft, AELF, Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK), Bayernwerk). Nach den Fachvorträgen sowie eines Praxisbeispiels bestand die Gelegenheit für die Teilnehmenden an Infoständen zu den einzelnen Themen in den Austausch zu kommen und gezielt Fragen zu stellen.
Präsentationen
- Vorgehensweise der Regionalplanung (PDF, 2.7 MB) © Sebastian Büchs, Regionsbeauftragter der Planungsregion Bayerischer Untermain, Regierung von Unterfranken
- Impulsvortrag Windkraft in Üchelhausen (PDF, 451 kB) © 1. Bürgermeister Johannes Grebner, Gemeinde Üchtelhausen
- Aktuelle Rahmenbedingungen der Windenergie (PDF, 1.5 MB) © Dipl. Ing. (FH) Rolf Pfeifer, endura kommunal
- Kommunale Steuerungsmöglichkeiten bei Windenergieprojekten (PDF, 2.6 MB) © Dipl. Ing. (FH) Rolf Pfeifer, endura kommunal
- Akzeptanz von Windenergie - Dialogprozesse erfolgreich umsetzen (PDF, 526 kB) © Simon Carmagnole, ifok GmbH
- Beteiligungs- und Betreibermodelle - kommunale Wertschöpfung (PDF, 915 kB) © Steffen Kölln, Sterr-Kölln & Partner
Infostände
Windenergie im Wald
- Fachagentur für Windenergie an Land
- Faltblatt Windenergie im Wald - Potenzial und Umsetzung
- Windenergie im Staatswald
Unterstützungsmöglichkeiten für Kommunen