Verfahrenslotse

Junge Menschen, die wegen einer Behinderung oder drohenden Behinderung Anspruch oder möglicherweise Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, können bei der Beantragung und Geltendmachung ihrer Ansprüche die Begleitung sowie Unterstützung von Verfahrenslotsen nutzen. Die Dienste von Verfahrenslotsen können auch durch die Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigten von Betroffenen beansprucht werden.

Neben der beraterischen Tätigkeit im Einzelfall sind Verfahrenslotsen auch in der strukturellen Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, insbesondere mit anderen Rehabilitationsträgern, tätig.

Leistungen der Eingliederungshilfe

  • Die Leistungen der Eingliederungshilfe haben das Ziel, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
  • Die Hilfen sollen Menschen mit Behinderung in die Lage versetzen, ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich planen, gestalten und wahrnehmen zu können.
  • Die Leistungen stehen je nach Bedarf in allen Lebensbereichen zur Verfügung.

Aufgaben des Verfahrenslotsen

  • Beratung über Möglichkeiten der Eingliederungshilfe
  • Informieren über Rechte der betroffenen Personen
  • Begleitung im Verfahren
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen
  • Vermittlung an weitere zuständige Stellen

Zielgruppe

Alle jungen Menschen bis zum 27. Geburtstag, die aufgrund einer Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe benötigen und
  • deren Eltern
  • deren Personensorge- und Erziehungsberechtigte
  • deren Pflegeeltern
  • deren gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer

Ablauf

  • Nach einer Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail findet ein persönliches Gespräch statt, in dem alle relevanten Informationen gesammelt werden.
  • Danach wird analysiert, welche Probleme vorliegen und welche Lösungen es geben kann.
  • Je nach Bedarf wird dann an zuständige Träger oder Institutionen vermittelt und im weiteren Verlauf unterstützt, bis alle benötigten Leistungen zur Verfügung stehen.

vertraulich, unabhängig, freiwillig, kostenlos

Die Unterstützung erfolgt immer nach diesen Kriterien:
  • vertraulich: Alle Daten werden streng vertraulich behandelt und nur mit ausdrücklichem Einverständnis und schriftlicher Schweigepflichtentbindung im Bedarfsfall weitergegeben.
  • unabhängig: Die Verfahrenslotsen sind nur den Interessen der unterstützten Personen verpflichtet.
  • freiwillig: Der Kontakt zum Verfahrenslotsen ist für die anfragenden Personen nie verpflichtend und kann jederzeit freiwillig angefragt und auch wieder beendet werden.
  • kostenlos: Die Beratung ist für Sie in jedem Fall kostenlos.

Anfragen

Bei Fragen oder Beratungswünschen, steht der Verfahrendlotse telefonisch oder per E-Mail unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.


Weitere Informationen zum Verfahrenslotsen sind hier zu finden: