Asylsozialleistungen und Asylsozialbetreuung
Sobald Menschen in Deutschland einen Asylantrag stellen, werden sie zunächst in sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen, beispielsweise in Zirndorf, Deggendorf, Schweinfurt oder München gebracht. Über den Asylantrag entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Nach der Erstanhörung werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber in sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte der Regierungen oder in dezentrale Unterkünfte der Landkreise und kreisfreien Städte zugewiesen. Für den Landkreis Aschaffenburg ist die Regierung von Unterfranken mit Sitz in Würzburg zuständig.
Zuständig für die Gewährung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist das Landratsamt Aschaffenburg, Fachbereich "Soziale Leistungen". Dieses ist in folgende Bereiche aufgegliedert:
Leistungsgewährung
Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind vor allem Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die eine Aufenthaltsgestattung für die Zeit ihres Asylverfahrens haben, die vorerst nicht abgeschoben werden und daher eine Duldung besitzen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind oder einen Folgeantrag bzw. Zweitantrag stellen. Den Antrag finden Sie unter “Anträge und Dienstleistungen“. Zuständig für die Gewährung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist das Landratsamt Aschaffenburg, Fachbereich Soziales, Senioren und Asylbewerberleistungen.
Asylsuchende erhalten folgende sogenannte Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Sachleistungen: Unterkunft, Hausrat, Haushaltsgegenstände, Heizung und Strom. Der Ernährungsbedarf, Bekleidung und die Gesundheitspflege werden in Form von Geldleistungen erbracht. Ebenfalls erhalten leistungsberechtigte Personen ein Taschengeld für persönliche Bedürfnisse. Im Landkreis Aschaffenburg werden diese Geldleistungen seit dem 1. Juni 2024 als Guthaben auf Bezahlkarten gebucht. Die Bezahlkarte ermöglicht es, dass die vorgegebene Summe nur im Inland ausgegeben werden kann.
Die Leistungen für die Unterkunft sowie die Ausstattung mit Möbeln und Haushaltsgegenständen werden in Form von Sachleistungen erbracht. Die Unterkünfte werden hierfür durch die Betreiberinnen und Betreiber mit den erforderlichen Haushaltsgegenständen und Möbeln ausgestattet. Der Wohnraum wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern.
In fast allen Unterkünften haben die Asylbewerberinnen und Asylbewerber die Möglichkeit, für sich selbst zu kochen. Hierfür werden Geldleistungen für den Einkauf von Lebensmitteln und Getränken zusammen mit dem Taschengeld an die Asylbewerberinnen und Asylbewerber ausbezahlt. Die Höhe der zustehenden Geldleistungen und der Wert der Sachleistungen richten sich nach der jeweiligen Regelbedarfsstufe. Die Höhe der Leistungen wird regelmäßig angepasst.
Soziale Betreuung
Die Sozialberatung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber dient der Orientierung und qualifizierten Information und Beratung sowie der Hilfestellung zu einem einvernehmlichen Zusammenleben. Im Landkreis Aschaffenburg wird die Sozialberatung zum einen direkt durch das Landratsamt Aschaffenburg durchgeführt, zum anderen durch die Flüchtlingsberatung der Caritas.
Der Fachbereich Soziales, Senioren und Asylbewerberleistungen ist mit Sozialpädagogen und anderen pädagogischen Fachkräften besetzt.
Die Schwerpunkte der Sozialen Betreuung lassen sich wie folgt beschreiben:
- regelmäßige Besuche vor Ort in den Unterkünften
- Beantwortung allgemeiner und das Asylbewerberleistungsgesetz betreffender Fragen beziehungsweise Weiterleitung weiterführender Fragestellungen an die entsprechenden Fachstellen
- Initiierung, Begleitung und Unterstützung bei der Durchführung von Angeboten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
- Ansprechpersonen für Gemeinden, Polizei, Ehrenamtliche, Schulen, Anwohnerinnen und Anwohner sowie andere Institutionen und Personen
- Belegung der Unterkünfte möglichst nach soziokulturellen Gesichtspunkten sowie Begleitung des Einzugs neuer Asylbewerberinner und Asylbewerber
- Lösung von besonderen Herausforderungen innerhalb der Hausgemeinschaft sowie mit den Betreiberinnen und Betreibern
Unterbringung und Wohnungsakquise
Bedarf an Unterkünften für Asylsuchende
Gesucht werden weiterhin Räumlichkeiten im Landkreis Aschaffenburg, die sich als Unterkünfte für Asylsuchende eignen. Hierzu zählen sowohl Objekte mit ungefähr 50 Plätzen zur langfristigen Anmietung als Gemeinschaftsunterkunft der Regierung von Unterfranken als auch Objekte mit rund zehn bis 30 Plätzen zur Anmietung als dezentrale Unterkunft des Landratsamtes. In Betracht kommen nicht nur größere Wohnungen oder Wohnhäuser, sondern zum Beispiel auch geeignete Firmengebäude oder ehemalige Hotels und Pensionen.
Bei einer dezentralen Unterbringung (pensionsmäßige Unterbringung ohne Verpflegung) zahlt das Landratsamt der Vermieterin oder dem Vermieter pro untergebrachter Person eine Tagespauschale. Damit sind alle anfallenden laufenden Kosten (insbesondere Wasser, Strom und Heizung) sowie Ausstattung und die Betreuungstätigkeit abgegolten.
Neben der Asylsozialbetreuung des Landratsamtes Aschaffenburg und der Sozialberatung der Caritas sind die Gebäude werktäglich durch die vermietende Person oder eine dritte Person, welche zu stellen ist, zu betreuen (erste Ansprechperson vor Ort, Hausmeistertätigkeiten). Der Zeitaufwand hierfür ist mit ca. einer Stunde täglich anzusetzen.
Wer entsprechende Räumlichkeiten zur Miete anbieten kann, wird herzlich gebeten, sich an unterkunftsakquise@Lra-ab.bayern.de zu wenden. Soweit Rückfragen vorab bestehen, steht das Landratsamt unter der Telefonnummer 0 60 21 - 394 4415 zur Verfügung.
Wohnungen für aus der Ukraine Geflüchtete
Neben Unterkünften für Asylsuchende werden weiterhin auch Mietwohnungen für Geflüchtete aus der Ukraine gesucht. Das Mietverhältnis wird direkt zwischen Vermietenden und Mietenden geschlossen und ist privatrechtlicher Art. Solange die Mieter über keine eigenen Einkünfte verfügen, wird die angemessene Miete durch das Jobcenter Landkreis Aschaffenburg festgesetzt und bezahlt, abhängig von Wohnort und untergebrachter Familiengröße.
Wohnungsangebote können an unterkunftsakquise@Lra-ab.bayern.de oder unter der Telefonnummer 0 60 21 - 394 4415 gemeldet werden. Dort stehen auch Ansprechpersonen bei Fragen zur Verfügung.