Untere Straßenverkehrsbehörde
Das Landratsamt Aschaffenburg ist als Untere Straßenverkehrsbehörde für sämtliche Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, einschließlich der Ortsdurchfahrten, im gesamten Landkreis Aschaffenburg zuständig. Für Anliegen auf Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen Gemeinde.
In diesem Zusammenhang erfüllt die Untere Straßenverkehrsbehörde unter anderem folgende Aufgaben:
- Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen, sogenannte feste Beschilderung
- Auferlegung von Fahrtenbuchauflagen
- Mitarbeit in der Unfallkommission
- Durchführung von regelmäßigen Verkehrsschauen sämtlicher oben genannten Straßen
- Durchführung von Radverkehrsschauen