Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
- Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Sie können die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung online beantragen. - Bauwesen - Online Terminvereinbarung
Terminvereinbarung für die Bauaufsichtsbehörde
Formulare
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.
Voraussetzungen
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und die Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind) mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen werden.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Erforderliche Unterlagen
die das Format DIN A3 nicht übersteigen darf und die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind und dass die Wohnungen und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 26.11.2024
Weitere Informationen
Kontakt
Bauordnungs- und Planungsrecht : Detailseite
Arbeitsbereich 14.1