Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss für den Landkreis Aschaffenburg ist ein unabhängiges und selbständiges Gremium. Er besteht aus der Vorsitzenden sowie weiteren ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern. Diese werden auf vier Jahre berufen. Zur Vorbereitung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. Im Landkreis Aschaffenburg ist diese Geschäftsstelle der Bauaufsichtsbehörde angegliedert.
Die Aufgaben des Gutachterausschusses ergeben sich aus dem Baugesetzbuch und werden durch die Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch - Gutachterausschussverordnung ergänzt und konkretisiert.
Bodenrichtwerte
In Bayern werden im Zwei-Jahres-Turnus Bodenrichtwerte festgestellt und veröffentlicht. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrzahl von Grundstücken, die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse haben. Für den Bereich des Landkreises Aschaffenburg sind die Bodenrichtwerte zonal für baureif erschlossene Wohnbauflächen, für baureif erschlossene Gewerbeflächen und für Acker-, Grünland- und Forstflächen (mit Aufwuchs) ermittelt. Die aktuellen Bodenrichtwerte (Stand: 1. Januar 2024) sind online über den Bayern Atlas einsehbar. Eine kostenpflichtige, schriftliche Bodenrichtwertauskunft kann direkt bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses über E-Mail beantragt werden.
Kaufpreissammlung
Die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse führt eine Kaufpreissammlung, in der sämtliche Grundstückskaufverträge des Landkreisgebietes erfasst und ausgewertet werden. Die Kaufpreissammlung ist die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte und weiterer Wertermittlungen. Der Inhalt der Kaufpreissammlung unterliegt dem Datenschutz und wird vertraulich behandelt. Nur bei Nachweis von berechtigtem Interesse werden auf Antrag kostenpflichtig und anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt.
Eine kostenpflichtige Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann direkt bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses über E-Mail oder digital beantragt werden.
Verkehrswertgutachten
Auf schriftlichen Antrag werden Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken erstellt. Antragsberechtigt sind neben Behörden und Gerichten auch Privatpersonen mit einem besonderen Interesse an einem Verkehrswertgutachten, beispielsweise die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer oder auch Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist. Für die Erstattung von Gutachten werden Gebühren erhoben.
Ein kostenpflichtiges, schriftliches Gutachten kann direkt bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses über E-Mail oder digital beantragt werden.
Informationen zum Immobilienmarkt im Landkreis Aschaffenburg
Das folgende Dokument bietet von der Geschäftsstelle Gutachterausschuss aktuell zusammengestellte Informationen zum Immobilienmarkt im Landkreis Aschaffenburg: