Vormundschaft und Adoption

Die Vormundschaft ist zuständig für minderjährige Kinder, deren Eltern aufgrund einer Krankheit oder aus anderen Gründen die Verantwortung für ihre Kinder nicht mehr übernehmen können oder verstorben sind.

Eine Adoption ist eine rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem oder der Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.