Vereinspauschale

Auch für das Kalenderjahr 2024 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglied des BLSV, des BVS Bayern, des BSSB oder der OSB sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.

Weitere Informationen und Antragstellung

Die Frist für die Antragsstellung hat am 1. März 2024 geendet. Die Bewilligung und Auszahlung der Vereinspauschale für das Kalenderjahr 2024 ist abgeschlossen. 

Anträge für das Kalenderjahr 2025 können voraussichtlich ab 1. Januar 2025 gestellt werden. 

Weitere Informationen zur Vereinspauschale sind hier zu finden:

BLSV (Bayer. Landessportverband)

Sportförderrichtlinien