Wohngeld

Wichtige Hinweise

Aufgrund von erhöhten Antragsaufkommen kann es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Das Landratsamt bittet um Verständnis und dankt für die Geduld.

Zudem wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den Antrag auf Wohngeld ebenfalls bei der örtlichen Gemeindeverwaltung zu beantragen beziehungsweise abzugeben.


Wohnen kostet Geld - oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Durch Wohngeld (Mietzuschuss oder Lastenzuschuss) sollen einkommensschwache Haushalte, deren Lebensunterhalt durch eigene Mittel bestritten wird, bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten unterstützt werden, ohne dazu weitergehende Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.