Abfallentsorgung; Beantragung eines kommunalen Zuschusses

Gemeinden und Landratsämter können einen Zuschuss für die Entsorgung bestimmter Abfälle gewähren (z. B. Windelentsorgung) oder zur Vermeidung bestimmter Abfälle (z. B. Zuschuss für den Kauf von Mehrwegwindeln oder die Anschaffung eines Komposters).

Beschreibung

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde/das Landratsamt zur Verfügung.

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
  • Zuschuss bei Inkontinenz
    Da ein durch Inkontinenz bedingter vermehrter Restmüllanfall durch Windeln usw. aufgrund der Verwiegung zu einer erhöhten Müllgebühr führen kann, hat der Kreistag beschlossen, inkontinenten Personen unter bestimmten Voraussetzungen, einen freiwilligen Zuschuss zu gewähren. Sie können den Antrag online übermitteln.
  • Zuschussantrag für Komposter
    Der Landkreis bezuschusst die Anschaffung eines Komposters aus Recyclingkunststoff, Holz oder Metall zur Kompostierung von Grün- und Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück mit 60% des Kaufpreises (maximal 60,00 €). Komposter aus Neukunststoff werden nicht bezuschusst.
  • Zuschuss für Baby-Mehrwegwindeln: Beantragung
    Wenn Sie für Babys auf Einwegwindeln verzichten, wird Ihr Umweltbewusstsein vom Landratsamt belohnt. Sie erhalten pro Kind für das erste und zweite Lebensjahr jeweils einen Zuschuss von 150,00 € wenn Sie Mehrwegwindeln kaufen oder einen Windeldienst nutzen. Der Zuschuss wird zunächst für ein Lebensjahr gewährt, so dass für das zweite Lebensjahr erneut ein Antrag gestellt werden muss. Der Zuschussantrag ist spätestens bis zum Ablauf des jeweiligen Lebensjahres zu stellen. Liegt der Gesamtbetrag einer Rechnung über den Kauf von Windeln über 150,00 €, kann der Restbetrag derselben Rechnung für die Auszahlung des Windelzuschusses für das zweite Lebensjahr desselben Kindes oder weiterer Kinder geltend gemacht werden.

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Stand: 18.03.2024