Beistandschaft durch das Jugendamt; Beantragung
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.
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Stand: 21.08.2024
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Arbeitsbereich 22.3
Leitung: Herr Ebert