Fahrlehrerprüfung; Beantragung der Zulassung

Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis werden unter bestimmten Voraussetzungen zur Fahrlehrerprüfung zugelassen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 19.08.2025