Kinder in Mittel- und Förderschulen; Untersuchung
Angebot für Kinder in Mittel- und Förderschulen eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte zu erhalten.
Beschreibung
Kindern in Mittel- und Förderschulen soll zumindest einmal eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte angeboten werden, um physische, psychomotorische, emotionale und soziale Beeinträchtigungen zu erkennen und ggf. Wege zu deren Behebung oder Linderung aufzuzeigen.
Ziel ist es, bei Bedarf eine ärztliche oder heilpädagogische Maßnahme einzuleiten.
Verfahrensablauf
Wenn aus organisatorischen Gründen kein Untersuchungsangebot unterbreitet wird, eine solche Untersuchung von der Schule oder den Personensorgeberechtigten gewünscht wird, können die Personensorgeberechtigten und/oder die Schulleitung einen Untersuchungsantrag beim zuständigen Gesundheitsamt stellen.
Hinweise
Fristen
Rechtsgrundlagen
- Nr. 1.3 Schulgesundheitspflege (Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien)
vom 12. November 2010 - Art. 12 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Schulgesundheitspflege
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Stand: 09.04.2025
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