Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
Kraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Beschreibung
Die Kennzeichen teilt die Zulassungsbehörde des Stadt- oder Landkreises (Zulassungsbezirk) zu, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben (bei Firmen oder Vereinen: Betriebs- oder Vereinssitz). Aus der ersten Buchstabengruppe eines amtlichen Kennzeichens lässt sich der jeweilige Zulassungsbezirk herauslesen. Danach folgt die individuelle Erkennungsnummer, die aus Buchstaben und Ziffern besteht. Bei einer Umschreibung innerhalb von Deutschland können Sie (bei einem zugelassenen Fahrzeug) das bisherige Kennzeichen behalten. Sie können aber auch freiwillig ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragen.
Amtliche Kennzeichen müssen mit einer Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen sein. Dies gilt nicht für zulassungsfreie Anhänger, die Wiederholungskennzeichen führen.
Die Ausgestaltung von Kennzeichen und ihre Anbringung am Fahrzeug sind gesetzlich vorgeschrieben. Alle neu zugelassenen oder wieder zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Bei früher zugeteilten Kennzeichen (ohne Euro-Feld) muss bei Auslandsfahrten zusätzlich das Nationalitätskennzeichen "D" gut sichtbar am Auto angebracht sein.
Die meisten Zulassungsvorgänge können Sie online ausführen. Näheres dazu entnehmen Sie bitte der Internetseite Ihrer Zulassungsbehörde.
Einen Überblick über die Zulassungsbehörden in Bayern finden Sie unter "Weiterführende Links".
Informationen über die Zuteilung der einzelnen Kraftfahrzeugkennzeichen finden Sie unter "Verwandte Themen".
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung (HZA)
Anleitung zur internetbasierten Fahrzeugzulassung zu i-Kfz
Verwandte Themen
- Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung
- Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung
- Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Oldtimerkennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines roten Kennzeichens für Probe- und Überführungsfahrten
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung und Reservierung eines Wunschkennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Wechselkennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Erhalt eines Versicherungskennzeichens für Kleinfahrzeuge
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Informationen
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit
- Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines E-Kennzeichens
Redaktionell verantwortlich
Stand: 09.07.2024
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
- Zulassungsbehörde und Führerscheinwesen - Online Terminvereinbarung: Alzenau
Sie können einen Termin bei der Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde in Alzenau online beantragen. - Zulassungsbehörde und Führerscheinwesen - Online Terminvereinbarung: Mainaschaff
Sie können einen Termin bei der Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde in Mainaschaff online beantragen. - Zulassungswesen - Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
Sie können eine Vollmacht zur Fahrzeugzulassung online übermitteln. - Zulassungswesen - Veräußerungsanzeige
Sie können eine Veräußerungsanzeige im Zulassungswesen onlinle übermitteln. - Zulassungswesen - Zustellungsvollmacht
Sie können die Zustellungsvollmacht im Rahmen der Kraftfahrzeugzulassung für GbR online ausfüllen. - Zulassungswesen - Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter im Rahmen der Kraftfahrzeugzulassung für minderjährige Personen.
Formulare
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg):
- SEPA-Lastschriftmandat
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde oder über deren Online-Portal ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer abgeben (§ 13 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).
Weitere Informationen
Kontakt
Kfz-Zulassungswesen Alzenau : Detailseite
Arbeitsbereich 44.3
Leitung: Frau Rüth
Kontakt
Kfz-Zulassungswesen Mainaschaff : Detailseite
Arbeitsbereich 43.3
Leitung: Herr Mracek