Fragen und Antworten
Fragen zum Bewerbungsprozess
Wie kann ich mich bewerben?
Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen können Sie direkt in unserem Karriereportal „CHECK-IN“ hochladen. Hierfür klicken Sie einfach die gewünschte Stellenausschreibung an und scrollen bis an das Ende der Seite. In der rechten Ecke befindet sich ein Button „Jetzt hier bewerben“, welcher Sie direkt zum Bewerbungsprozess weiterleitet.
Alternativ können Sie Ihre Unterlagen auch postalisch bei uns einreichen. Bitte beachten Sie jedoch, keine Originale zu versenden, da Bewerbungsunterlagen von uns nicht zurückgesendet werden.
Eine Bewerbung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich! Wir bitten Sie deshalb hiervon abzusehen.
Welche Unterlagen soll meine Bewerbung beinhalten?
Wir benötigen neben einem kurzen motivierten Anschreiben für die Stelle und einem Lebenslauf auch das Abschlusszeugnis Ihrer abgeschlossenen Ausbildung (IHK, BVS oder ähnliches) beziehungsweise das Bachelor-, Diplom- oder Masterzeugnis Ihres abgeschlossenen Studiums sowie bereits vorhandene Arbeitszeugnisse.
Je nach Stellenangebot sind weitere Unterlagen (zum Beispiel Sprachzertifikate) erforderlich. Darauf weisen wir in der entsprechenden Stellenausschreibung zusätzlich hin.
Ich habe meine Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht. Wann kann ich mit einer Rückmeldung rechnen?
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle eingegangenen Bewerbungsunterlagen zeitnah gesichtet. Etwa eine Woche nach Ablauf der Frist erhalten Sie eine Rückmeldung. Diese erfolgt in der Regel auf elektronischem Wege.
Wie kann ich mich am besten auf ein Vorstellungsgespräch beim Landratsamt vorbereiten? Muss ich etwas Besonderes mitbringen?
Grundsätzlich müssen Sie nichts zu einem Vorstellungsgespräch mitbringen. Bei Bedarf ist Schreibmaterial sinnvoll.
Zur Vorbereitung ist es immer hilfreich, sich mit den Inhalten der Stellenausschreibung sowie gegebenenfalls mit den entsprechenden Gesetzestexten auseinanderzusetzen.
Kann ich am Landratsamt parken?
Am Hauptgebäude des Landratsamtes sind Besucherparkplätze ausgewiesen, auf welchen für die angegebene Maximalparkdauer kostenlos geparkt werden kann.
Wer wird seitens des Landratsamtes am Gespräch teilnehmen?
An jedem Vorstellungsgespräch nehmen zwei bis sechs Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter aus dem Landratsamt teil.
Darunter vertreten sind dabei stets eine Person aus dem Fachbereich A4 „Personalgewinnung und -entwicklung" und maximal zwei weitere Personen aus dem jeweiligen Fachbereich sowie gegebenenfalls je eine Person des Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsstelle.
Ich war zum Vorstellungsgespräch im Landratsamt. Wann kann ich mit einer Rückmeldung rechnen?
Spätestens zwei Wochen nach dem Vorstellungsgespräch dürfen Sie mit einer Rückmeldung rechnen. Da für eine endgültige Entscheidung über eine Stellenbesetzung mehrere Gremien beteiligt werden müssen, nimmt dies leider etwas Zeit in Anspruch. Die Rückmeldung erfolgt in der Regel telefonisch oder elektronisch.
Ich habe eine Absage erhalten. Wieso wurde ich nicht für die Stelle berücksichtigt?
Bei der Bewerberauswahl beachten wir stets den Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG, nach welchem die Auswahl immer unter Berücksichtigung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung getroffen wird.
Jede Stelle hat unterschiedliche Anforderungen (zum Beispiel konkreter Ausbildungs- oder Studienabschluss, bestimmte Fach- oder Sprachkenntnisse oder ähnliches), welche dem jeweiligen Anforderungsprofil aus der Stellenausschreibung entnommen werden können.
Wenn Sie die im Anforderungsprofil benannten Kriterien nicht erfüllen, können wir Ihre Bewerbung auf diese Stelle nicht berücksichtigen. Bitte sehen Sie eine etwaige Absage nicht als persönliche Wertung.
Ist eine Bewerbung auf mehrere Stellen möglich?
Gerne dürfen Sie sich auf mehrere laufende Stellenbesetzungsverfahren bewerben. Dafür bitten wir Sie, sich mit Ihren Unterlagen jeweils konkret für jede Stelle einzeln zu bewerben, da sich beispielsweise die Anforderungen an die Stelle oder auch die (fachlichen) Ansprechpersonen unterscheiden.
Was bedeutet leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD-VKA– beziehungsweise BayBesG?
Die Vergütung für Beschäftigte beziehungsweise Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst ist im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) geregelt.
Das Gehalt ergibt sich aus der Entgelt- oder Besoldungsgruppe und der Zuordnung in eine Erfahrungsstufe.
In unseren Ausschreibungen finden Sie immer eine Angabe zur jeweiligen Entgelt- oder Besoldungsgruppe. Bei Vorliegen aller tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen (zum Beispiel erforderliche Qualifikation vorhanden) erfolgt eine Eingruppierung in die angegebene Gruppe. Höhere Eingruppierungen als in der Stellenausschreibung angegeben sind aus tarifrechtlichen Gründen nicht verhandelbar.
Die Einstufung ist abhängig von der bisherigen gesammelten Berufserfahrung. Liegt zum Beispiel keine einschlägige Berufserfahrung vor, erfolgt in der Regel eine Einstufung in die Stufe 1. Die einschlägige Berufserfahrung wird nach bestimmten Kriterien von unserer Seite individuell geprüft und Ihnen im Vorstellungsgespräch mitgeteilt.
Fragen zu Ausbildung und Studium
Werde ich nach meiner Ausbildung oder meinem Studium übernommen?
Grundsätzlich bilden wir bedarfsorientiert aus. Das heißt, sollten sowohl die im Rahmen der Ausbildung oder des Studiums erbrachten fachtheoretischen als auch berufspraktischen Leistungen ansprechend und auch eine entsprechende freie Stelle vorhanden sein, übernehmen wir unsere Auszubildenden und Studierenden.
Bietet das Landratsamt derzeit Stellen für Anerkennungspraktikantinnen und Anerkennungspraktikanten an?
Derzeit bieten wir keine Stellen für Anerkennungspraktikantinnen und Anerkennungspraktikanten an. Melde Dich jedoch gerne für unseren Jobletter an, um eine mögliche Ausschreibung nicht zu verpassen.
Wie viele Auszubildende und Studierende gibt es aktuell?
Derzeit befinden sich im Landratsamt berufs- und lehrjahrübergreifend rund 30 Nachwuchskräfte in der Ausbildung und im Studium.
Wie kann ich mich für einen Ausbildungs- oder Studienplatz bewerben?
In der Regel werden unsere Ausbildungs- und Studienberufe im Spätsommer (Juli, August oder September) auf unserem Karriereportal veröffentlicht. Dort hast Du im Anschluss die Möglichkeit, Dich online auf Deinen Wunschberuf zu bewerben. Dies funktioniert ganz einfach. Du gibst dort die geforderten Daten (unter anderem Anschrift und Geburtsdatum) ein und lädst im Anschluss Deine Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, letztes Schulzeugnis) hoch.
Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
Nachdem Deine Bewerbungsunterlagen online über das Karriereportal eingegangen sind, sichten wir diese. Zunächst überprüfen wir, ob beispielweise Deine schulischen Voraussetzungen mit den in der Ausschreibung genannten Anforderungen (schulische Vorkenntnisse, beamtenrechtliche Bedingungen, Teilnahme am Test des Landespersonalausschusses oder ähnliche Punkte) Deines Wunschberufes übereinstimmen. Sofern die gewünschten Anforderungen erfüllt werden, wirst Du gegebenenfalls zu einem Einstellungstest oder direkt zum Vorstellungs- beziehungsweise Kennenlerngespräch eingeladen.
Der Einstellungstest ist ein festes Element im Stellenbesetzungsverfahren der Ausbildungsberufe Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachangestellter und Fachinformatikerin für Systemintegration oder Fachinformatiker für Systemintegration. Hierbei werden unter anderem Deine Allgemeinbildung sowie Deine Mathematik- und Deutschkenntnisse auf die Probe gestellt. Nachdem die Testergebnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewertet sind und sofern ein erfolgreiches Ergebnis erzielt wurde, laden wir zum Gespräch ein.
In diesem Vorstellungs- beziehungsweise Kennenlerngespräch können wir uns einen ersten Eindruck über Deine kommunikativen und persönlichen Stärken machen. Zudem haben wir als Arbeitgeber, aber auch Du als mögliche zukünftige Nachwuchskraft, die Möglichkeit, einen ersten Eindruck voneinander zu gewinnen.
Ist das Auswahlverfahren abgeschlossen, erhalten unsere künftigen Nachwuchskräfte ihre Zusagen.
Wie hoch ist die Ausbildungs- oder Studienvergütung?
Unsere Auszubildenden erhalten eine monatliche Vergütung gemäß dem tarifrechtlichen Anspruch nach TVAöD.
Dieser beträgt derzeit:
im ersten Ausbildungsjahr 1.218,26 Euro (brutto),
im zweiten Ausbildungsjahr 1.268,20 Euro (brutto),
im dritten Ausbildungsjahr 1.314,02 Euro (brutto).
Unsere Studierenden erhalten 1.400,00 Euro (brutto) in allen Studienjahren.
Beamtenanwärterinnen und -anwärter der zweiten Qualifikationsebene erhalten für die gesamte Studiendauer monatlich 1.359,93 Euro. Beamtenanwärterinnen und -anwärter der dritten Qualifikationsebene erhalten Bezüge in Höhe von monatlich 1.413,85 Euro für die gesamte Studiendauer.
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch?
Der Urlaubsanspruch für fast alle Ausbildungs- und Studienberufe beträgt 30 Tage.
Eine Ausnahme ist das dualen Studium der Sozialen Arbeit. Da die Studierenden der Sozialen Arbeit lediglich an drei Tagen in der Woche ihre praktische Ausbildung durchlaufen, besteht hier ein Anspruch von 18 Tagen Erholungsurlaub.
Was gehört alles zu einer Bewerbung?
Zu einer vollständigen Bewerbung gehört ein Anschreiben, ein Lebenslauf und die beiden letzten Schulzeugnisse sowie eventuelle Nachweise über soziales Engagement.
Im Anschreiben solltest Du beschreiben, wie Du auf das Landratsamt aufmerksam geworden bist und warum Du Deinen Wunschberuf erlernen möchtest. Dies kannst Du zum Beispiel mit Deinen Stärken und Fähigkeiten hervorheben. So können wir erkennen, dass Du dich zuvor mit deiner Berufswahl beschäftigt hast.
Deinen Lebenslauf stellst Du im besten Fall tabellarisch dar und teilst herbei mit, welche Schule beziehungsweise Schulen Du bereits besucht hast oder derzeit besuchst, ob Du eventuell schon eine Ausbildung absolviert hast und ob Du in deiner Freizeit einem besonderen Hobby nachgehst oder in einem Verein aktiv bist.
Wie kann ich erkennen, dass die Bewerbung eingegangen ist?
Sobald du Deine Bewerbung über das Karriereportal „CHECK-IN“ eingereicht hast, erhältst Du bei korrekter Übertragung direkt eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Übernimmt das Landratsamt die Fahrtkosten zur Berufsschule/überörtlichen Ausbildung?
Unsere Auszubildenden und Studierenden erhalten eine Kilometerpauschale für die zurückgelegte Fahrtstrecke zu den jeweiligen Hoch- oder Berufsschulen sowie außerbetrieblichen Ausbildungsstätten außerhalb des Stadtgebietes Aschaffenburg.
Solltest Du noch keinen Führerschein besitzen, erhältst Du bei rechtzeitiger Beantragung eine Zugfahrkarte, um zu deiner überbetrieblichen Ausbildung anzureisen.
Wird Nachhilfeunterricht im Rahmen der Ausbildung oder im Rahmen des Studiums angeboten?
Im Landratsamt findet wöchentlich ein gemeinsamer Lernnachmittag mit allen Auszubildenden und Studierenden statt. Dort hast Du die Möglichkeit, Dich mit Deinen Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und Euch gegenseitig zu unterstützen.
Zudem finden regelmäßig beschulte Lernnachmittage statt. Hier wird in einer kleinen Gruppe ein Rechtsgebiet (zum Beispiel Personalwesen oder Kommunale Finanzwirtschaft) durch eine Kollegin oder einen Kollegen vermittelt und der gelernte Schulstoff für die nächste Klausur nochmals vertieft. Das bietet Dir die Möglichkeit, Dein Wissen zu erweitern und Unklarheiten zu beseitigen.
Habe ich während meiner Ausbildung eine feste Ansprechperson?
Deine Ausbildungsleitung, das gesamte Team „Ausbildung“ sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretung haben während Deiner gesamten Ausbildung beziehungsweise Deines Studiums ein offenes Ohr für Dich.
Zudem gibt es in jedem Fachbereich sogenannte „Ausbilder vor Ort“, die ebenfalls als Ansprechpersonen während Deines Einsatzes zur Verfügung stehen.
Lerne ich während meiner Ausbildung oder meines Studiums verschiedene Fachbereiche kennen?
Von A wie Abfallwirtschaft bis Z wie Zeiterfassung werden Dir möglichst viele Einblicke in die jeweiligen Fachbereiche ermöglicht. Während Deiner Ausbildung beziehungsweise Deines Studiums bist Du immer für einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen in einem Fachbereich eingesetzt, dann wechselst Du in einen neuen Bereich. Während dieser Zeit hast Du die Möglichkeit, Dir einen Einblick in die Aufgaben der einzelnen Fachbereiche zu verschaffen und auch Dein bereits erlerntes Wissen anzuwenden.
Was kann ich tun, wenn aktuell keine Ausbildungs- oder Studienplätze angeboten werden?
Solltest Du die Ausschreibungsfrist verpasst haben, kannst Du Dich an das Team „Ausbildung“ wenden. Eventuell kann Dir in der Zwischenzeit ein Praktikumsplatz im Landratsamt angeboten werden.
Wo erhalte ich weitere Informationen zu den Ausbildungs- und Studienangeboten des Landratsamtes?
Du kannst Dich auf unserer Homepage genauer über die jeweiligen Ausbildungs- und Studienberufe informieren.
Zudem nehmen wir regelmäßig an Berufsmessen sowie Vorträgen (unter anderem an Schulen und im Berufsinformationszentrum) teil. Dort hast Du die Möglichkeit, uns Fragen zu Deinem Traumberuf zu stellen.
Außerdem kannst Du uns jederzeit kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.
Muss ich mich als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter eigenständig krankenversichern?
Du musst Dich vor Beginn deiner Ausbildung oder Deines Studiums selbst krankenversichern.
Auskünfte oder Empfehlungen zur privaten oder gesetzlichen Krankenkassen können wir Dir leider nicht erteilen.
Eventuell bietet es sich für Dich an, dass Du Dich bei einer unabhängigen Versicherungsberaterin oder einem unabhängigen Versicherungsberater beziehungsweise über einschlägige Internet-Portale über die verschiedenen Versicherungsunternehmen sowie deren Leistungen und Beiträge informierst.
Interessant zu wissen ist dabei, dass Du dich aufgrund des Beihilfeanspruchs in Höhe von 50 Prozent auch nur zu 50 Prozent versichern musst. Entsprechend vermindern sich dadurch auch die zu entrichtenden Beiträge.
Habe ich vorab die Möglichkeit, mir einen Einblick in den Ausbildungs- oder Studienberuf zu verschaffen?
Gerne kannst du Dir bereits vor Ausbildungs- bzw. Studienbeginn durch ein Praktikum einen ersten Einblick über das jeweilige Berufsbild verschaffen. Während des Praktikums hast Du die Chance, das Landratsamt und dessen Arbeitsalltag besser kennenzulernen. Zudem kannst Du bereits Deine persönlichen Fähigkeiten und Stärken unter Beweis stellen. Hierfür wäre es am besten, wenn Du Dich etwa vier bis fünf Monate im Voraus über unser Karriereportal bewirbst. Bitte gib dabei an , für welche Ausbildung oder welches Studium Du Dich interessierst.