Betreuungswesen; Informationen zur behördlichen Betreuung
Die Betreuungsbehörde kann unter engen Voraussetzungen vom Betreuungsgericht selbst zum Betreuer bestellt werden.
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Stand: 26.02.2026
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Gesellschaftliche Teilhabe, rechtliche Betreuung und Pflege : Detailseite
Fachbereich 31
Leitung: Daniela Jakob