Pflegestützpunkt

Förderhinweis Pflegestützpunkt Ministerium

Der Pflegestützpunkt im Landkreis Aschaffenburg bietet kostenlose Hilfe und Informationen über Pflege. Dort gibt es Rat, wie Pflege organisiert werden kann, egal ob diese bereits notwendig ist oder nicht. Das Personal des Pflegestützpunkts hilft, die verschiedenen Pflegeleistungen zu verstehen.

Außerdem ist der Pflegestützpunkt wichtig für die Vernetzung aller, die im Bereich Pflege zusammenarbeiten.

Pflegeberatung

Drei Pflegeberaterinnen des Pflegestützpunktes lachen freundlich und stehen als Ansprechpartnerinnen für Interessierte zur Verfügung.
im Bild von links nach rechts: Daniela Jakob, Pia Alig, Christine Limbach

Im Pflegestützpunkt können Bürgerinnen und Bürger in Ruhe und in Privatsphäre über ihre Pflegesituation sprechen. Die Beschäftigten hören zuerst zu, welche Fragen die Hilfesuchenden haben, bevor dann gemeinsam überlegt wird, wie Ihnen und ihrer Familie am besten geholfen werden kann. Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunkts erklären, welche Hilfe es gibt und wie diese in Anspruch genommen werden können. Wenn es kompliziert wird, wird gemeinsam ein auf die Bedürfnisse der Hilfesuchenden zugeschnittener Plan entwickelt. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass die pflegenden Menschen auch Unterstützung bekommen und dass das Netzwerk an Hilfen gut funktioniert.

Für eine passgenaue Beratung sollten Unterlagen mitgebracht werden, die zeigen, welche Pflege benötigt wird. Das können Briefe vom Arzt, Berichte des Krankenhauses oder das Gutachten vom Medizinischen Dienst sein.

Für erste Fragen können Hilfesuchende den Pflegestützpunkt per Telefon oder E-Mail kontaktieren. Für längere Gespräche sollte ein Termin vereinbart werden.

Themen der Beratung

Die Pflegeberaterinnen des Landkreises Aschaffenburg informieren gerne zu nachfolgenden Themen:

Pflege im häuslichen Umfeld

Um Pflegeleistungen zu bekommen, muss man einen Pflegegrad haben. Dafür ist ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.

Man kann wählen zwischen:

Pflegegeld (für selbst organisierte Pflege)

Hierfür muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Außerdem muss die Pflege zu Hause erfolgen. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, welches es an die Pflegeperson als Entschädigung weitergeben kann.

Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst)

Ab Pflegegrad 2 kann anstelle von Geld Hilfe von einem Pflegedienst in Anspruch genommen werden, zum Beispiel für Körperpflege, Betreuung oder Hilfe im Haushalt.

Vollstationäre Pflege

Wenn jemand nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann, gibt es die Möglichkeit, in ein Pflegeheim umzuziehen. Die Pflegekasse zahlt einen festen Betrag für die Pflege im Heim.

Die Kosten teilen sich wie folgt auf:

Zuschuss von der Pflegekasse

  • für Pflege und Betreuung

Eigenanteil (muss selbst gezahlt werden)

  • unabhängig vom Pflegegrad

  • zum Beispiel Kosten für Essen und Wohnen, für die Ausbildung von Pflegekräften oder für Instandhaltung des Hauses

Tagespflege

Tagespflege

Eine Tagespflege ergänzt die Pflege, die man zu Hause erhält. Hierbei übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten, vorausgesetzt man ist in einer der Pflegestufe 2 bis 5 eingegliedert.

Allerdings müssen die Kosten für Essen und Unterkunft selbst gezahlt werden. Es gibt meistens einen Fahrdienst, der die Pflegbedürftigen morgens abholt und nachmittags nach Hause bringt. 

Die Tagespflege muss nicht täglich stattfinden, sondern kann auch flexibel gebucht werden.

Die Pflegekasse zahlt für:

  • Pflegekosten
  • Betreuungskosten
  • Medizinische Pflege
  • Fahrtkosten

Weitere Informationen:

  • Bevor man eine Tagespflege erhält, ist bei der Pflegekasse ein Antrag zu stellen.
  • Tagespflege kann auch genutzt werden, wenn bereits Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezogen werden.

Pflegegrade

Die Feststellung des Pflegegrades

Um Hilfe von der Pflegeversicherung zu bekommen, muss man einen Pflegegrad haben. Hierzu ist ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Das geht auch telefonisch. Die Pflegekasse schickt dann die entsprechenden Formulare. Weiterhin prüft ein Gutachter oder eine Gutachterin, ob und wie viel Pflege benötigt wird.

Wenn eine Person Pflege braucht, bekommt sie einen Pflegegrad von 1 bis 5. Je nach Pflegegrad gibt es verschiedene Hilfen. Die Hilfen bekommt man ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

Die Pflegegrade werden nach einem bestimmten System vergeben. Es gibt sechs Bereiche, in denen geprüft wird, was noch selbst erledigt werden kann und wo Hilfe benötigt wird. 

Die sechs Bereiche sind:

  1. Mobilität
    Kann die Person sich bewegen, zum Beispiel Treppen steigen oder sich im Bett umdrehen?

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    Kann die Person sich orientieren und unterhalten?

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    Braucht die Person besondere Unterstützung, beispielsweise bei Unruhe oder Traurigkeit? 

  4. Selbstversorgung
    Kann die Person sich selbst waschen oder selbst essen?

  5. Umgang mit Krankheiten
    Kann die Person eigenständig Medikamente nehmen oder zum Arzt gehen?

  6. Alltagsleben und soziale Kontakte
    Kann die Person den Tag und die Zukunft selbst planen?

Pflegende Angehörige

Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige bekommen Hilfe, um die Pflege zu Hause zu organisieren. 

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
    • bis zu 10 Tage frei von der Arbeit, wenn man plötzlich jemanden pflegen muss
  • Pflegeunterstützungsgeld
    • statt Gehalt erhält man Geld von der Pflegekasse, wenn man kurz nicht arbeiten kann, um die Pflege zu organisieren
  • Pflegezeit
    • Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate, um zuhause zu pflegen
    • Man bekommt kein Gehalt, aber die Pflegekasse kann die Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das Unternehmen, bei dem die pflegende Person beschäftigt ist, muss mehr als 15 Beschäftigte haben.
  • Familienpflegezeit
    • bis zu zwei Jahre weniger arbeiten, mindestens 15 Stunden pro Woche
    • Das Unternehmen, bei dem die pflegende Person beschäftigt ist, muss mehr als 25 Beschäftigte haben.
  • Pflegeberatung
    • kostenlose Beratung über alles, was mit der Pflege zu tun hat
    • Die Beratung passt zu der eigenen Situation und hilft, die Pflege am besten zu organisieren.

Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld

Pflegehilfsmittel

Es gibt zwei Arten:

  • Verbrauchsmaterial: zum Beispiel Inkontinenzartikel, die man oft wechseln muss
  • Technische Hilfen: beispielsweise ein Pflegebett oder ein Hausnotrufsystem

Kosten:

  • Technische Hilfsmittel: man zahlt 10 Prozent selbst, aber nicht mehr als 25 Euro. Oft können Hilfsmittel ausgeliehen werden.
  • Verbrauchsmaterial: die Pflegekasse zahlt bis zu 40 Euro im Monat.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wenn man einen Pflegegrad hat, kann man Geld für Umbauten bekommen, damit man zu Hause besser leben kann.

Achtung: man muss den Antrag stellen, bevor man umbaut. Ein Gutachter oder eine Gutachterin prüft den Antrag.

Zuschuss: bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.

Für mehr Informationen kann man sich an die Pflegekasse wenden. Die Pflegekasse hilft weiter und erklärt, was man tun muss.

Weitere Informationen

Hilfe bei Pflegebedürftigkeit

Pflegeservice Bayern - Unabhängige Pflegeberatung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen,
Tel.: 0800 - 772 11 11
Wege zur Pflege - Hilfe rund um das Thema Pflege
Patienten- und Pflegebeauftragter der bayerischen Staatsregierung
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zur Pflegeversicherung,
Tel.: 030 - 340 60 66 02

Pflegende Angehörige

Familiencoach Pflege der AOK - Online-Selbsthilfeprogramm für pflegende Angehörige
pflegen-und-leben.de - Psychologische Beratung bei seelischer Belastung
wir pflegen! - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
gesund.bund.de - Informationen über Ansprüche und Entlastungsangebote
Den Pflegealltag gestärkt meistern - Akademie Barbara Stamm (Seminare für privat und beruflich Pflegende)
Pausentaste - Ein Angebot für Kinder und Jugendliche, die sich um ihre Familien kümmern

Leben im Alter

Broschüre “Älter werden in Stadt und Landkreis Aschaffenburg“
Silbernetz - Hilfetelefon gegen Einsamkeit

Leben mit Demenz

Beratungsstelle Demenz Untermain
Alzheimer Gesellschaft Aschaffenburg e.V.
Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern
Pflege von Menschen mit Demenz - Angehörigenampel
Online-Fragebogen zur Beurteilung der Gedächtnisleistung
Herzton - Klang und Kultur für Menschen mit Demenz
Online-Demenzsprechstunde (Desideria Care e.V.)
DemenzGuide App der evangelischen und katholischen Kirche
(kann über die gängigen Stores (Apple und Android) heruntergeladen werden)

Informationen für Patientinnen und Patienten

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - Beratung bei gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen,
Tel.: 0800/011 77 22