Online-Terminvereinbarung

Eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Aschaffenburg ist nur mit Termin möglich.

Hier kann der persönliche Wunschtermin bei dem zuständigen Team der Ausländerbehörde vereinbart und das Anliegen ausgewählt werden.

Hinweis

Sind keine Termine mehr frei, sollte eine Buchung erneut zu einem späteren Zeitpunkt versucht werden.

Soll für mehr als eine Person ein Termin gebucht werde ist zu beachten, dass solche langen Zeit-Slots nicht immer verfügbar sind. In diesem Fall können auch Einzeltermine für jede Person gebucht werden.

Wichtig

Ein Termin ist immer unter dem Familienamen der Person, deren Antrag oder Anliegen bei dem Termin bearbeitet werden soll, zu buchen (zum Beispiel bei Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels: Angabe des Namens der Person, deren eAT zur Abholung bereit liegt).

Alle Buchenden sollten darauf achten, die Terminbuchung am Ende des Buchungsvorgangs tatsächlich abzuschicken.

Über die Buchung des Termins erhalten alle Buchenden eine Bestätigung per E-Mail. Diese E-Mail wird für die Anmeldung am Eingang des Landratsamtes Aschaffenburg und bei der Vorsprache in der Ausländerbehörde benötigt. Alle erforderlichen Unterlagen sind mit dem Antrag rechtzeitig vor dem gebuchten Termin bei der Ausländerbehörde einzureichen.

Liegen die Voraussetzungen für den gebuchten Termin (noch) nicht vor, wird der Termin per E-Mail abgesagt. Mit der Terminabsage werden die Gründe hierfür mitgeteilt. In diesem Fall ist eine derzeitige Vorsprache nicht möglich. Zu gegebener Zeit ist ein neuer Termin zu vereinbaren. 

Pro Person und Anliegen darf nur einen Termin gebucht werden. Nicht notwendige Mehrfachbuchungen werden abgesagt.

Notfalltermine

Bei einem nachgewiesenen Notfall haben Sie die Möglichkeit, über unsere Online-Terminvereinbarung einen Notfalltermin zu buchen.

Notfälle sind:

  • drohender Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
  • drohende Einstellung von Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Bürgergeld)
  • dringende Reisen aus persönlichen (zum Beispiel Krankheit, Tod) oder beruflichen (zum Beispiel Dienstreise) Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage
  • notwendige Verlängerung eines Touristenaufenthalts aufgrund von Reiseunfähigkeit oder Flugausfällen

Notfalltermine sind zu folgenden Zeiten verfügbar:

  • Montag               9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
  • Dienstag             9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
  • Donnerstag         9:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Die Zeiten werden 2 Werktage vor dem Termin freigeschaltet.

Bitte buchen Sie nur dann einen Notfalltermin, wenn Ihr Anliegen einen der oben aufgeführten Fälle betrifft. Liegt bei Ihnen kein Notfall vor, behalten wir uns die kurzfristige Absage des Termins vor.

Die Ausländerbehörde weist darauf hin, dass nur nachgewiesene Notfälle bearbeitet werden. Zur Vorsprache sind daher ein entsprechender Nachweis (z.B. Schreiben des Arbeitgebers oder der Behörde, Attest) sowie der letzte Aufenthaltstitel und der Pass bzw. die Pässe mitzubringen. Wird der Termin von einer anderen Person wahrgenommen, ist zusätzlich eine Vollmacht notwendig.

Bei der Vorsprache entscheidet die Ausländerbehörde, ob einer der oben genannten Notfälle vorliegt.

Private Urlaubsreisen stellen keinen Notfall dar.

Liegt kein Notfall vor oder können die erforderlichen Nachweise nicht vorgelegt werden, wird kein kurzfristiges Dokument ausgestellt.

Die Dokumente, die kurzfristig ausgestellt werden können, sind grundsätzlich kostenpflichtig.